Branchenmeldungen 30.03.2010
Sektoral-Budgets – gibt es längst und sind nicht aufzuhalten
Um endlich einmal ein paar Mitglieder einfangen zu können, hat sich der „Allgemein-Zahnärzte-Verband“ den Kampf gegen „sektorale Budgets“ auf die Fahnen geschrieben indem er prominenten Fach-Wissenschaftlern unterstellt, sie hätten in Gutachtertagungen gefordert, „nur noch spezialisierte Zahnärzte in der Parodontologie zur Abrechnung zuzulassen“. Vielleicht waren die von Gutachtern in der Tagung vorgelegten Fälle so haarsträubend, dass einer der Professoren stöhnte, „Warum lässt man eigentlich jeden Zahnarzt an die Paro ran?“
Sektorale Budgets – ohne Beschränkung auf bestimmte spezialisierte Behandlergruppen – gibt es längst. In der Prophylaxe, weil da die Budgetierung aufgehoben ist, bei Zahnersatz, wo es sogar einen allein vom Versicherten zu zahlenden Sonderbetrag gibt, der das große Milliardengeschäft, weil im FZ-System nicht ausgeschöpft, für die Krankenkassen ist. Die Begutachtungsvorschriften und –handhabungen in den einzelnen KZVen sorgen trefflich dafür, dass das sektoral intern geplante Budget, besonders in der KFO und Paro nicht überschritten wird. Heute bedeutet Parobehandlung, gilt auch vielfach für die Endo, jeder darf sie leisten, aber keiner bekommt wirkliches Honorar dafür. Dürfte nur der „Spezialist“ behandeln, gäbe es wenigstens etwas Geld für wenige. Kommt die Paro in den Katalog der Festzuschussleistungen, wird sie strikt als Versicherten-Sonderzahlung gestaltet werden. Im privaten Therapiebereich werden forensisch im Erstattungsstreit längst Fakten hin zum Spezialisten geschaffen, meist über technische Ausstattungsvoraussetzungen in der Praxis für bestimmte Behandlungen, besonders in der Implantologie.
Natürlich wollen viele Fachgesellschaften längst Fachgebietsbehandlungsvoraussetzungen für besonders „zugelassene Zahnärzte“ zu bestimmten Abrechnungspositionen definiert sehen. Dazu haben sie sich vornehmlich als „Fachgesellschaft“ zusammengeschlossen, aber keine gibt es zu. Längst haben deren Fachbeiräte und Rechtsanwälte Therapie-Voraussetzungs-Kataloge zur Selektion der Behandler nach Mitgliedskriterien als Verhandlungsgrundlage zu Gruppenverträgen mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen definiert. Mit der GOZneu in zwei Jahren, von gelb-schwarzer Gesundheitspolitik gesteuert bricht der Schutzwall – jeder Zahnarzt kann alles – endgültig, die Behandler-Selektion wird unter dem Stichwort Qualitätssicherung zum Alltag in der Zahnmedizin werden. Unaufhaltbar,
toi, toi, toi
Ihr J. Pischel
29.03.2010