Branchenmeldungen 21.02.2011
Skandal bei der bayerischen Kammerversammlung
Die Freie Zahnärzteschaft (FZ) sieht im Verhalten des Versammlungsleiters und des FVDZ-dominierten Kammervorstandes bei der Vollversammlung der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) am 27.11.10 einen Skandal. So wurde in der Versammlung satzungswidrig kein Haushaltsplan vorgelegt. Trickreich verlegte man die Abstimmung eines Dringlichkeitsantrags, der diesen Fehler beheben sollte, ans Ende der Versammlung und stellte dann Beschlussunfähigkeit fest. Wiederum satzungswidrig beendete Versammlungsleiter Horst-Dieter Wendel die Versammlung, anstatt sie zu vertagen.
Die Freie Zahnärzteschaft überlegt rechtliche Schritte, da auch die Rechtsaufsicht dass Verhalten der Freiverbandler nicht unbedingt goutierte. Die Fehler im Einzelnen:
1) §8 Abs2 der Satzung der BLZK legt eindeutig fest: „Der Vorstand legt jährlich der ordentlichen Vollversammlung einen Jahresabschluss für das abgelaufene und einen Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr vor.“ Der Haushaltsplan sollte laut Präsidium in der konstituierenden Sitzung der nächsten Vollversammlung besprochen werden. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Satzung.
2) Der Versammlungsleiter wurde von den Fraktionen der Freien Zahnärzteschaft und Zukunft Zahnärzte Bayern (ZZB) auf diesen Satzungsverstoß hingewiesen und deckte diesen. Er hätte sofort einen Punkt „Haushaltsplan“ auf die Tagesordnung setzen müssen. Stattdessen forderte er auf, einen Dringlichkeitsantrag zu stellen.
3) Nachdem 6 Delegierte (Förschner, Rat, Böhm, Klotz, Siegle, Fischer-Brandies) diesen Dringlichkeitsantrag stellten, wurde er nicht sofort behandelt, sondern ans Ende der Versammlung verlegt. Schon aus dem Wort „Dringlichkeitsantrag“ ergibt sich die Notwendigkeit einer sofortigen Behandlung. Vielleicht spekulierte man gar schon mit einer möglichen Beschlussunfähigkeit.
4) Als am Abend dann endlich der Antrag auf Vorlage eines Haushaltsplanes abgestimmt werden sollte, stellte ein FVDZ-Delegierter trickreich den Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit. Zu allem Überfluss verließ er dann selbst den Raum, um Beschlussunfähigkeit herbeizuführen.
Als diese festgestellt wurde, machte Versammlungsleiter Wendel den nächsten „Fehler“: er erklärte die Versammlung für beendet, anstatt sie zu vertagen.
Diese eklatante Missachtung der Rechte der Delegierten und Verstöße gegen die Satzung hält die Freie Zahnärzteschaft für symptomatisch für die Amtsführung des FVDZ-Vorstandes: Die Satzung wird so lange gebeugt, bis das Ergebnis genehm ist. Dazu FZ-Vorsitzender Bernreiter: „Dieses eigenartige Demokratieverständnis wird sicher ein Nachspiel haben!“
Quelle: FZ Freie Zahnärzteschaft, 29.11.2010