Branchenmeldungen 28.06.2022

Steuerfreier Corona-Sonderbonus für Praxen

Steuerfreier Corona-Sonderbonus für Praxen

Foto: K.-U. Häßler – stock.adobe.com

Im Bundesgesetzblatt wurde am 22. Juni 2022 das 4. Steuerhilfegesetz veröffentlicht, so dass (zahn-)ärztliche Arbeitgeber nun einen freiwilligen arbeitergeberfinanzierten Coronabonus bis zu 4.500 Euro bis zum 31. Dezember 2022 steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen können.

Die BZÄK begrüßt die Möglichkeit, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte mit der eigenen Bonuszahlung die erhöhte Belastung ihrer Beschäftigten während der Pandemie honorieren können. Gleichzeitig kritisiert sie, dass der Gesetzgeber das Pflegebonusgesetz nicht weiterentwickelt hat. In Anerkennung ihrer Leistung wäre es angemessen gewesen, Beschäftigte in den Praxen denen in den Krankenhäusern gleichzustellen und ihnen ebenfalls eine steuerfinanzierte Corona-Prämie anzubieten.

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