Branchenmeldungen 21.02.2011

Überarbeiteter Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Zahnmedizinische Fachangestellte

Überarbeiteter Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Zahnmedizinische Fachangestellte

Foto: © Shutterstock.com

Zum 1. Januar 2010 tritt ein überarbeiteter Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe in Kraft. Darauf einigten sich Ende vergangener Woche in Hamburg der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten /Zahnarzthelferinnen (AAZ).

Mit dem neuen Vertrag erhalten die Mitarbeiter/innen nun auch bei Entgeltumwandlung vom Arbeitgeber finanzierte Zuschüsse. Diese betragen 20 Prozent der für die Rente umgewandelten Summe. Zusätzlich gelten weiterhin die Bestimmungen aus dem Tarifvertrag von 2007. Danach haben Arbeitnehmer/innen, die 20 und mehr Stunden wöchentlich arbeiten, sowie Auszubildende nach der Probezeit Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von monatlich 20 Euro. Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 20 Stunden Arbeitszeit erhalten zehn Euro.

"Das ist ein respektables Ergebnis", erklärt Margret Urban, Verhandlungsführerin vom Verband medizinischer Fachberufe und ergänzt mit Verweis auf die mangelnde Tarifbereitschaft in anderen Kammerbereichen: "Damit zeigen die Zahnärztinnen und Zahnärzte aus den Kammerbereichen Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe, dass sie bereit sind, transparente und soziale Verantwortung für die Mitarbeiterinnen zu übernehmen."

Dr. Elke Vietor von der AAZ ermunterte ihre Kolleginnen und Kollegen sowie die Mitarbeiterinnen, alle nun bestehenden Möglichkeiten der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge zu nutzen und so frühzeitig der Altersarmut vorzubeugen.  Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. wurde 1963 als Berufsverband der Arzthelferinnen (BdA) gegründet und vertritt seit 1980 auch die Interessen der Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen. Mit den neuen Ausbildungsordnungen, die im Jahre 2001 für Zahnarzthelferinnen (neu: Zahnmedizinische Fachangestellte) und im Jahre 2006 für Arzthelferinnen bzw. Tierarzthelferinnen (neu: Medizinische bzw. Tiermedizinische Fachangestellte) in Kraft traten, wurde eine Namensänderung notwendig. Seit dem 6. Juni 2006 trägt der ehemalige BdA den Namen Verband medizinischer Fachberufe e.V. Als unabhängige Gewerkschaft ist er die Interessenvertretung der zweitgrößten Berufsgruppe im Gesundheitswesen und schließt auch Tarifverträge für seine Mitglieder ab. Für Medizinische und Tiermedizinische Fachangestellte sind diese Verträge bundesweit gültig, für Zahnmedizinische Fachangestellte vertritt die AAZ derzeit nur Arbeitgeber aus den Kammerbereichen Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe. Eine Abkürzung des Verbandsnamens Verband medizinischer Fachberufe e.V. ist nicht üblich. Mehr Infos unter www.vmf-online.de.

Quelle: Verband medizinischer Fachberufe e.V., 03.12.2009



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