Branchenmeldungen 21.02.2011

Unternehmen endlich überzeugend einbinden

Unternehmen endlich überzeugend einbinden

Foto: © Shutterstock.com

Die FMH zum 2. Massnahmenpaket der 6. IVG-Revision

Die Sanierung der Invalidenversicherung ist ein Dauerbrenner. Aber auch die 6. Gesetzesrevision wird wenig beitragen, die IV langfristig zu sichern. Anstatt einseitig bei den Betroffenen anzusetzen, täte man gut daran, die Unternehmen durch überzeugende Anreize oder eine Quotenregelung einzubinden.

Die inzwischen sechste Gesetzesrevision der Invalidenversicherung (IV) steht an und man darf mit Recht die Frage stellen, ob ständige Revisionen nicht eher schaden als nützen. Auch wenn die Neurenten schon seit der 4. IV-Revision zurückgehen, sind die Ausgaben nach wie vor hoch und auch die 6. Revision schuldig bleibt eine langfristige Sicherung der IV. Denn eine echte finanzielle Sanierung der IV ist nur möglich, wenn die Arbeitgeber verbindlich eingebunden werden. Heute können Arbeitgeber aus zahlreichen qualifizierten und gesunden Arbeitnehmern aussuchen. Für Unternehmen besteht keinerlei Anreiz, bei der frühzeitigen Integration von IV-Bezügern mitzuwirken. Soll die Gesetzesrevision der IV auch zu mehr Frühintegration führen, braucht es deshalb steuerliche Anreize oder eine Quotenregelung. Nur so ist sicher gestellt, dass die IV auch weiterhin und langfristig ihren Zweck erfüllen kann, nämlich Menschen, die aufgrund eines Gesundheitsschadens invalid sind, ihre ökonomische Existenz zu sichern. Es geht nicht an, den Betroffenen immer neue Pflichten aufzuerlegen, ohne dass sie im Gegenzug gegenüber der IV angemessene Rechte erhalten. Damit wird der Gesellschaftsvertrag gegenüber den nicht mehr voll leistungsfähigen Mitbürgern verletzt, die über Jahre oder Jahrzehnte in die IV einbezahlt haben.

Die FMH lehnt die alleinige und abschliessende medizinische Beurteilung durch die Regionalen Ärztlichen Dienste (RAD) der IV ab; ihnen die Rolle der alleinigen Verkünder der Wahrheit zu geben, ist rechtstaatlich nicht vertretbar. Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte befürwortet die feinere Abstufung des Rentensystems nur mit Vorbehalt: diese darf keine Sparmassnahme sein und ist deshalb an fairen Übergangsregeln zu koppeln. Ebenso mahnt die FMH, auch die psychosozialen Faktoren beim interprofessionellen Assessment zu berücksichtigen.

Hier geht's zur Stellungnahme der FMH zum 2. Massnahmenpaket der 6. IVG-Revision

Quelle: FMH


Mehr News aus Branchenmeldungen

ePaper