Branchenmeldungen 21.02.2018
Urteil mit Folgen: jameda soll Arztprofil löschen
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: jameda soll das Profil einer Medizinerin vollständig löschen. Bisher hatten Ärzte keine Handhabe, um Einträge zu verhindern. Das Urteil könnte weitreichende Folgen sowohl für Ärzte als auch andere Bewertungsportale haben.
Eine Kölner Dermatologin hat nach jahrelangem Kampf gegen jameda mit dem Urteil des BGH in Karlsruhe letztlich Recht bekommen. Dies musste klären, ob Mediziner unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung ihres Profils bei der Bewertungsplattform erhalten. Die BGH-Entscheidung sagt ja. So sah das Gericht die Berufsausführung der Dermatologin beeinträchtigt, wie die FAZ berichtet.
Zum Hintergrund: jameda führte gegen den Willen der Ärztin ein Basisprofil. Dass sie eine Löschung forderte, stand jedoch in keiner Weise mit kritischen Patientenbewertungen im Zusammenhang. Vielmehr fühlte sie sich im Vergleich zu bezahlten Premiumprofilen ungerecht behandelt und benachteiligt. So wurden auf ihrem Profil stetig bezahlte Profile von Premiummitgliedern eingeblendet, die potenzielle Patienten von ihrem Profil „weglockten“. Bezahlte Profile bleiben hingegen von Wettbewerber-Einblendungen verschont.
Durch den kommerziellen Anteil scheint die Aufgabe eines neutralen Bewertungsportals ein Stück weit in den Hintergrund zu geraten. Das bestätigt auch eine aktuelle Datenerhebung der Zeit. Trotz fehlender Einflussnahme auf Bewertungen konnte festgestellt werden, dass Mitglieder mit Premiumprofilen im Schnitt bessere Bewertungen haben als Basismitglieder. Die Präsentation auf dem Portal steht demnach im direkten Zusammenhang mit Bewertungen, wodurch der Standpunkt der Klägerin bestätigt wird.
Trotz positiver Aspekte von Bewertungsportalen, wie Meinungsfreiheit und Transparenz, stellt das Urteil des BGH das Persönlichkeitsrecht der Ärzte in den Vordergrund.
jameda reagierte umgehend – jedoch nicht mit der Löschung des Profils. Das Unternehmen schaltete die bezahlten Anzeigen der Premiummitglieder ab, wodurch jameda die Argumentation des Gerichts aushebelt und der Bewertungsplattform wieder die geforderte Neutralität zurückgibt.
Es bleibt, wie gehabt: Auf jameda werden weiterhin alle Ärzte gelistet. Mediziner, die dort nicht erscheinen wollen, müssen einen anderen Weg finden, um eine Löschung durchzusetzen.