Branchenmeldungen 21.02.2011
Verschrottungsprämie für Zahnersatz unsinnig
Schwerin – Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) lehnt Verschrottungsprämien für alten Zahnersatz ab. „Patienten benötigen Zahnersatz dann, wenn es zahnmedizinisch erforderlich ist“, sagt Dr. Manfred Krohn, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZV und Zahnarzt aus Rostock. Wer anders handelt, verstoße gegen ärztliches Ethos. „Wenn jetzt damit geworben wird, vorhandenen Zahnersatz erneuern zu lassen, um für den Patienten einen Rabatt zu erzielen, der werbewirksam als Abwrackprämie bezeichnet wird, dann handelt es sich um eine PR-Aktion eines Dentalgroßlabors, das bereits seit Jahren mit preiswertem Zahnersatz versucht, öffentlich in Erscheinung zu treten,“ so Krohn weiter. Die Frage, Zahnersatz ja oder nein, darf ausschließlich aus medizinischer Sicht und unter Berücksichtigung der solidarisch finanzierten Krankenversicherung und nicht aufgrund des Eingliederungsdatums getroffen werden. Eine entsprechende Entscheidung hat allein der Zahnarzt nach eingehender klinischer Befundung in Absprache mit seinen Patienten zu fällen.
Ein Dentalgroßlabor hatte Verschrottungsprämien für mindestens acht Jahre alten Zahnersatz versprochen. 25 Zahnarztpraxen wollen sich an der fragwürdigen Aktion beteiligen.
Quelle: KZV Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2009