Branchenmeldungen 21.02.2011
Votum für die Stärkung der Freiberuflichkeit
Ein klares Votum für die Stärkung der Freiberuflichkeit stand im Mittelpunkt der diesjährigen Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer in München. Vom 5. - 7. November 2009 trafen sich die Delegierten aus den Landeszahnärztekammern in der bayerischen Landeshauptstadt , um die aktuellen gesundheitspolitischen Themen zu diskutieren. Bereits im Rahmen der festlichen Eröffnung des Deutschen Zahnärztetages am 5. November 2009 befasste sich der Festredner, der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst Dr. Wolfgang Heubisch mit dem Thema „Verantwortung und Vertrauen – Freie Berufe in Staat und Gesellschaft“. Er betonte in seinem Referat, dass der einzelne Arzt oder Zahnarzt durch eine zunehmende Regulierung der Heilberufe zum Werkzeug staatlicher Gesundheitspolitik geworden sei. Eingriffe in die Freiberuflichkeit gäbe es sowohl im Sozialversicherungsrecht als auch im Versicherungsvertragsgesetz, indem die Stellung der privaten Krankenversicherung gegenüber den abrechnenden Zahnärzten gestärkt worden sei. Er gehe allerdings davon aus, dass die neue Bundesregierung die Rahmenbedingungen für Mittelstand und freie Berufe insgesamt verbessern werde. Die Berufsträger seien gehalten, die Selbstverwaltung als Chance der Mitgestaltung und Mitverantwortung zu verstehen.
In dieselbe Richtung gingen auch die einleitenden Worte des Präsidenten der Bundeszahnärztekammer Dr. Peter Engel in seiner Eröffnungsrede zur Bundesversammlung am 06.11.2009. Er wies auf den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung hin, in dem es heißt: „Die Freiberuflichkeit der ärztlichen Tätigkeit ist ein tragendes Prinzip unserer Gesundheitsversorgung und sichert die Therapiefreiheit.“ Gleichzeitig machte er allerdings darauf aufmerksam, dass die Herausforderungen an die neue Bundesregierung auch nach der Bundestagswahl dieselben geblieben seien, denen die große Koalition gegenüberstand. Eine zunehmende Feminisierung des Berufsstandes führe zu einer Zunahme der Anstellungsverhältnisse, vermehrt auch auf Teilzeitbasis. Diese Entwicklung dürfe jedoch nicht dazu führen, die zahnärztlichen Grundwerte wie Unabhängigkeit, Vertrauen und Verantwortung zu vernachlässigen. Selbstverwaltung bedeute, dass die ordnenden Aufgaben des Berufsstandes im Berufsstand selbst zum Wohle des Berufsstandes, aber auch seiner Patienten und der Gesellschaft erfolgen müssen. Eindeutig sprach Dr. Engel sich gegen den DAK-Selektivvertrag aus. Derartige Vereinbarungen führten nur zu Preisdumping und Abhängigkeiten. Abschließend wies Dr. Engel in seinem Statement nochmals darauf hin, dass es Aufgabe des Berufsstandes sei zu gewährleisten, dass der Zahnarzt auch weiterhin für eine qualitativ hochwertige Versorgung des Patienten zur Verfügung steht.
Im Anschluss an die einführenden Worte des Präsidenten verabschiedeten die Delegierten einstimmig eine Resolution zur Freiberuflichkeit, in der der Schutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses, begleitet von einem ethischen Leitbild, zum obersten Ziel zahnärztlicher Professionspolitik erklärt wurde. Die Bundesversammlung forderte die zuständigen Länderbehörden auf, der Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte endlich zuzustimmen. An einem einstufigen Studiengang mit Abschluss Staatsexamen sei unbedingt festzuhalten.
Im weiteren Verlauf der Versammlung diskutierten die Delegierten beinahe 60 (!) Anträge. Im Ergebnis einer engagiert geführten Diskussion wurde die Bundesregierung aufgefordert, die im Sozialrecht vorgesehene Möglichkeit zum Abschluss von Selektivverträgen abzuschaffen. Einstimmig sprach sich die Delegiertenversammlung gegen die Einführung von Masterstudiengängen in den Weiterbildungsgebieten Kieferorthopädie und Oralchirurgie aus. Ebenso wurde die Bundesregierung aufgefordert, die Entwicklung und Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu beenden. Die meisten der von den Delegierten gefassten Beschlüsse sind auf der Internetseite der Bundeszahnärztekammer www.bzaek.de abrufbar.
Positiv ist festzuhalten, dass sich alle Beteiligten vehement für den Erhalt der Freiberuflichkeit und der funktionalen Selbstverwaltung aussprachen, auch wenn das regulative Korsett des Gesetzgebers zum Teil schon sehr eng geschnürt ist. Schade war, dass dieses begrüßenswerte Ansinnen in einer zum Teil von Partikularinteressen geprägten Auseinandersetzung über Detailfragen und einer für die Delegierten unzumutbaren Antragsflut etwas unterging.
Peter Ihle
Hauptgeschäftsführer Zahnärztekammer M-V
Quelle: Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2009