Branchenmeldungen 23.07.2026
Weniger Papier, mehr Durchblick – BLZK baut Bürokratie in der ZFA-Ausbildung ab
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Wer eine Ausbildung zur oder zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) absolviert, muss viele praktische und theoretische Kenntnisse erwerben – auch im Bereich Strahlenschutz. Dazu gehören unter anderem der sichere Umgang mit Röntgentechnik, die Beachtung gesetzlicher Vorgaben, Maßnahmen zum Schutz von Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden sowie Grundlagen der Qualitätssicherung. Die Vermittlung dieser Kenntnisse muss nicht nur bei der Anmeldung zur gestreckten Abschlussprüfung (GAP 2) im Ausbildungsnachweis bestätigt werden, sondern Auszubildende mussten bislang zusätzlich ein separates „Nachweisheft Röntgen“ führen und zur gesonderten Prüfung zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz vorlegen. Genau diese Doppelstruktur gehört künftig der Vergangenheit an.
Doppelter Nachweis wird zur einfachen Erklärung
Die BLZK führt die bisherigen Dokumentationswege zusammen: Die Verpflichtung zur Vorlage des ausgefüllten „Nachweisheft Röntgen“ entfällt, stattdessen erfolgt die Bestätigung über die vermittelten praktischen und theoretischen Strahlenschutzkenntnisse künftig direkt über das Anmeldeformular zur Abschlussprüfung. Die zu vermittelnden Inhalte bleiben unverändert – lediglich der Nachweis wird einfacher.
Hinter den Kulissen: Engagement für mehr Praxisnähe
Die Vereinfachung ist das Ergebnis intensiver Arbeit der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsbereichen Zahnärztliches Personal und Strahlenschutz der BLZK. Sie haben bestehende Abläufe analysiert, Schnittstellen geprüft und eine Lösung entwickelt, die den Anforderungen des Strahlenschutzes ebenso gerecht wird wie den Bedürfnissen der Ausbildungspraxen. Gerade solche Verbesserungen entstehen oft im Detail: Formulare werden überarbeitet, Informationen gebündelt und Abläufe neu gedacht. Die engagierte Arbeit der Verwaltung hat hier beispielgebend dafür gesorgt, dass aus einer bürokratischen Pflicht ein effizienter und verständlicher Prozess wird.
Neben der Abschaffung des „Nachweisheft Röntgen“ hat der Geschäftsbereich Zahnärztliches Personal im vergangenen Jahr bereits den Ausbildungsnachweis, der bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen ist, einfacher und praktikabler gestaltet.
Entlastung, die in der Praxis ankommt
Die neue Regelung gilt ab September 2026 und betrifft erstmals den Prüfungstermin im Januar 2027. Bereits vorhandene oder ausgegebene Nachweishefte dürfen weiterhin freiwillig zu Übungszwecken genutzt werden. Für Auszubildende bedeutet die Änderung: weniger zusätzliche Dokumentation und mehr Klarheit. Ausbildungspraxen profitieren von weniger Verwaltungsaufwand.
Die BLZK zeigt damit: Bürokratieabbau muss nicht groß angekündigt werden – manchmal beginnt er mit einem Heft, das künftig nicht mehr ausgefüllt werden muss.