Branchenmeldungen 17.12.2012

Werbeversprechen - was ist erlaubt, was nicht?

Werbeversprechen - was ist erlaubt, was nicht?

Foto: © Kadmy - Fotolia.com

Lebensmittel dürfen nur noch eingeschränkt mit Gesundheitsbotschaften beworben werden. Das sieht eine EU-Richtlinie vor, die ab sofort gilt.

So darf nicht mehr behauptet werden,

- dass schwarzer Tee die Konzentration fördere
- dass Schokolade das Wachstum von Kindern unterstütze
- dass Joghurt die Immunabwehr stärke
- dass Cranberry-Saft das Risiko für Blasenentzündungen reduziere.

Genehmigt hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hingegen vor allem eine Reihe von Aussagen über Vitamine und Mineralstoffe, die in dem Produkt aber auch ausreichend vorhanden sein müssen. Dazu gehört zum Beispiel:

- dass Vitamin C gegen Müdigkeit wirkt und das Immunsystem stärkt
- dass Zink der Erhaltung von Knochen, Haaren und Nägeln dient
- dass zuckerfreier Kaugummi Säure im Mundraum neutralisiert
- dass Fluorid die Zähne mineralisiert und schützt.

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Quelle: dpa

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