Branchenmeldungen 21.02.2011
Zahnärzte immer wieder im Visier dubioser Anbieter
Immer wieder geraten Ärzte und Zahnärzte in das Visier unseriöser Anbieter von Adressverzeichnissen. Zahnärzte erhalten zurzeit – meist per E-Mail oder Fax – Schreiben mit der Anrede „Dentist“, in denen sie über die gespeicherten Praxisdaten „informiert“ und zur „freiwilligen Bestätigung“ und „Aktualisierung“ aufgefordert werden – wobei die Bezeichnung „Dentist“ eine Korrektur natürlich nahelegt. Es ist anzuraten, auf solche Schreiben nicht einzugehen oder im Fall etwaiger Rechnungen diese lieber nicht sofort zu begleichen.
Die Stiftung Gesundheit hat speziell für solche Fälle eine Checkliste mit den nachfolgenden Fragen aufgestellt, damit Ärzte und Zahnärzte besser überprüfen können, ob es sich um einen seriösen oder unseriösen Anbieter handelt:
- Ist das Verzeichnis tatsächlich verfügbar? Weist es ausreichend Inhalte und seriöse Partner auf?
- Datenschutz: Sind die Daten der Ärzte im Netz gegen automatisiertes Abgreifen von Spammern geschützt?
- Wirbt der Betreiber auf anderen Seiten mit dem Verkauf der Adresse?
- Spricht das Verzeichnis die gewünschten Patienten an oder ist es vorwiegend bei Boulevardmedien verlinkt? Sind für Patienten dienliche Informationen enthalten (Therapieschwerpunkte, Telefon, Sprechzeiten oder Anfahrt)?
- Führt das Angebot womöglich zu zweifelhaften Angeboten wie Auktionen von Billig-Zahnersatz?
- Sind kostenlose und kostenpflichtige Bestandteile klar gekennzeichnet?
- Wie lang ist die Vertragsbindung oder Kündigungsfrist?
Betroffene werden in jedem Fall davor gewarnt, ungerechtfertigte Rechnungen zu begleichen. Denn das gezahlte Geld ist meist nur schwer zurückzuerhalten.
Die Stiftung Gesundheit hatte vor einigen Jahren für mehr als 250 Ärzte erfolgreich gegen den betrügerischen Adresshändler Stebo Expert (heute „Stebor Office Factory GmbH“) geklagt, die sogenannte „Korrekturofferten“ für angeblich kostenlose Verzeichniseinträge an Ärzte und Zahnärzte versandt hatte. Der Adresshändler hatte dabei jedoch sorgsam verschleiert, dass bereits die Rücksendung der Korrekturofferte einen kostenpflichtigen Eintrag auslöst.
Ein positives Beispiel für eine seriöse Plattform stellt das Patientenportal meinezaehne.com dar, das allen Anforderungen der Stiftung Gesundheit entspricht und auf dessen kostenlosen Service sich seine Nutzer auch in Zukunft voll und ganz verlassen können.
Quelle: Kassenzahnärztliche Vereingung Nordrhein, 25.02.2010