Branchenmeldungen 21.03.2012

Zahnarzt wehrt sich gegen Ausbildungsverbot

Zahnarzt wehrt sich gegen Ausbildungsverbot

Foto: © Doc RaBe - Fotolia.com

Zahnärztlicher Bezirksverband verwehrt den angestellten Zahnärzten einer „MVZ-GmbH“ das Ausbildungsrecht/Juristische Schritte angekündigt

Die Fronten sind verhärtet: Zahnarzt Dr. med. dent. Johann Eichenseer, Betreiber der Zahnärztlichen Tagesklinik (ZTK) in der Nürnberger Karolinenstraße, wehrt sich gegen ein von Funktionären des Zahnärztlichen Bezirksverbandes (ZBV) Mittelfranken veranlasstes Ausbildungsverbot. Der Bezirksverband beharrt darauf, dass nur „Praxisinhaber“ befugt seien, zahnärztliche Fachangestellte auszubilden.

Zwei jungen Menschen möchte er als medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) betriebene Zahnärztliche Tagesklinik Nürnberg die Chance geben, sie als Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) auszubilden. Ausbildungsstart soll der 1. September 2012 sein. Daraus wird aber nichts, weil sich der Zahnärztliche Bezirksverband Mittelfranken quer stellt und der Zahnärztlichen Tagesklinik MVZ GmbH ein Ausbildungsrecht verwehrt. Die Funktionäre des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Mittelfranken beharren darauf, dass nur „Praxisinhaber“ befugt seien, zahnärztliche Fachangestellte auszubilden. Da die als MVZ GmbH betriebene Zahnärztliche Tagesklinik keinen Praxisinhaber im herkömmlichen Sinne hat, dürften auch die in der Tagesklinik angestellten Zahnärzte nicht ausbilden.

ZTK-Anwalt Werner Vogl verweist dagegen auf die „Richtlinie für die Zahnärztlichen Bezirksverbände zur Bewilligung von Verträgen mit Auszubildenden“. Die Richtlinie sehe ausdrücklich die Möglichkeit vor, zwei ZFA je Praxisinhaber oder angestelltem Zahnarzt auszubilden, so der Fachanwalt für Medizinrecht mit Kanzleien in Göppingen und München.

Klinikbetreiber Dr. Eichenseer geht davon aus, dass die sechs angestellten Zahnärzte der MVZ-GmbH nach den Ausbildungsrichtlinien einem „Praxisinhaber“ gleichzusetzen sind. „Mir werden Knüppel zwischen die Beine geworfen“, konstatiert der Leiter der Zahnärztlichen Tagesklinik. Obwohl der Betrieb eines zahnärztlichen MVZ in der Rechtsform einer GmbH und mit ausschließlich angestellten Zahnärzten zulässig ist, würde die Auffassung des ZBV Mittelfranken bei einer entsprechenden Praxiskonstellation zu einem vollständigen Ausbildungsverbot führen, so Eichenseer.

In seinem Nürnberger MVZ seien sechs fest angestellte Zahnärzte tätig, die sehr wohl ausbilden können und die insoweit dem Praxisinhaber einer herkömmlichen Zahnarztpraxis gleichzusetzen seien, kontert Dr. Eichenseer gegenüber dem ZBV Mittelfranken. Zusammen mit 20 zahnmedizinischen Fachangestellten behandeln sie seit Mai 2009 an fast 365 Tagen im Jahr die Patienten.

Dr. Johann Eichenseer will sich mit dem Ausbildungsverbot nicht abfinden. Er hat inzwischen über seinen Anwalt rechtliche Maßnahmen, u. a. eine Dienstaufsichtsbeschwerde, gegen die Funktionäre des Zahnärztlichen Bezirksverbands Mittelfranken, einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts, eingeleitet.

ZWP online hält Sie darüber auf dem Laufenden.

Quelle: ZWP online Redaktion, Zahnärztliche Tagesklinik (ZTK) Nürnberg/Dr. Dr. med. dent. Johann Eichenseer

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