Branchenmeldungen 21.02.2011

Zahnarztpraxen sind keine Patientenkontrollstellen

KZVB kritisiert Verpflichtung zum Datenabgleich mittels eGK

Das Bundesgesundheitsministerium plant Presseberichten zufolge eine Gesetzesänderung, wonach Krankenkassen Ärzten und Zahnärzten das Honorar verweigern können, wenn diese künftig die Versichertenstammdaten nicht online über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgleichen. Dieses Vorhaben stößt auf massive Kritik der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB).

„Zahnarztpraxen sind keine Patientenkontrollstellen“, meint Dr. Janusz Rat, Vorsitzender des Vorstands der KZVB. „Die Aufgabe von Ärzten und Zahnärzten ist es, Patienten zu behandeln. Wir sind nicht dafür da, die Versichertenstammdaten zu prüfen. Die Krankenkassen müssen sich hier eine andere Lösung einfallen lassen“, so Rat.

Der KZVB-Chef vermutet hinter diesem Vorhaben ganz andere Absichten: „Diese Verpflichtung ist der Versuch, dem gescheiterten Projekt eGK doch noch zum Durchbruch zu verhelfen. Vor allem die beteiligten Firmen haben ein Interesse daran, ihre teuren Lesegeräte loszuwerden.“ Die Milliarden dafür würden aber an anderer Stelle im Gesundheitswesen fehlen. „Wir haben durch die eGK noch weniger Geld für die Versorgung der Patienten zur Verfügung“, warnt Rat, der auch Vorsitzender des Datenkontrollausschusses der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung ist.

Quelle: KZVB, 27.05.2010


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