Branchenmeldungen 08.04.2013
Po-Grabschern droht fristlose Kündigung
Arbeitnehmer müssen mit einer
fristlosen Kündigung rechnen, wenn sie Kollegen
sexuell belästigen. Darauf weist der Deutsche Industrie- und
Handelskammertag hin. Er beruft sich dabei auf ein Urteil des
Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 5 Sa 324/11). Bleibt der
Arbeitgeber trotz erwiesener sexueller Belästigung untätig, verletze er
seine Fürsorgepflicht. Unter Umständen mache er sich sogar
schadensersatzpflichtig.
In dem Fall hatte ein
Tiefkühlpizzahersteller einem Vorarbeiter gekündigt. Er hatte eine Mitarbeiterin
in mindestens zwei Fällen unsittlich berührt, das eine Mal davon
am Po. Daraufhin kündigte ihm die Unternehmensleitung fristlos. Zu
Recht, urteilten die Richter. Dem Arbeitgeber sei es nicht zuzumuten,
mit dem Mann länger zusammenzuarbeiten. Außerdem legten
die Art und das Ausmaß der sexuellen Belästigung den Schluss
nahe, dass in Zukunft mit ähnlichen Fehltritten des Vorarbeiters zu rechnen
sei.
Quelle: dpa