Abrechnung 26.03.2014
Parodontaltherapie und Prophylaxe
Parodontitis ist neben Karies die am häufigsten verbreitete Zahnerkrankung. Sie kann jedoch durch eine umfangreiche Prophylaxe reduziert oder gar vermieden werden. Der Patient benötigt eine umfangreiche und systematische Aufklärung im Vorfeld der Behandlung. Der behandlungswillige Patient sollte unbedingt vor Beginn der eigentlichen Therapie umfangreich über die anfallenden Kosten nicht nur der Behandlung, sondern auch der Nachsorge (Recall) informiert werden.
Viele Leistungen, die im Bereich der Parodontaltherapie und Prophylaxe in der Zahnarztpraxis erbracht werden, sind jedoch nicht in der GOZ 2012 enthalten. Mit der Neufassung von § 6 Absatz 1 Satz 1 der GOZ können Leistungen, die im Gebührenverzeichnis fehlen, analog berechnet werden, egal wann Anwendungsreife bestand und egal aus welchem Grund die Leistung nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommen wurde. Voraussetzung für die Erbringung einer nicht im Gebührenverzeichnis enthaltenen selbstständigen zahnärztlichen Leistung ist lediglich, dass die Leistungen weder Bestandteil noch eine besondere Ausführung einer anderen, ebenfalls berechneten Leistung sind (vgl. § 4 Absatz 2). Generell ist der behandelnde Zahnarzt allein zuständig und verantwortlich für die Wahl der angemessenen analogen Gebührennummer bei zahnärztlichen Leistungen, die in der GOZ nicht abgebildet sind. Beispielsweise ist die subgingivale, nicht chirurgische Belagsentfernung nicht in der GOZ-Ziffer 1040 enthalten. Dies entspricht nicht nur den Kommentaren der Bundeszahnärztekammer und Liebold/Raff/Wissing, sondern auch das Verwaltungsgericht Stuttgart sieht es mit Urteil vom 13.2.2014 ebenfalls so.
Die folgenden Leistungen sind ebenfalls nicht von der Gebührenordnung erfasst und es empfiehlt sich die Analogberechnung:
- Herstellung/Eingliederung und Anwendung einer individuell angefertigten Schiene zur Parodontalprophylaxe (Medikamententräger)
- PZR an Stegen, Geschieben
- Reinigung von Prothesen
- Periotest
- Full Mouth Desinfection
- Einbringen von Oraqix
- Antibakterielle Photodynamische Therapie
- Anwendung eines Halimeters
- Taschensterilisation mittels Laser
- Reinigung der Wangenschleimhaut und der Zunge
- Erhebung des PA-Status oder PSI, wenn mehr als zweimal innerhalb eines Jahres medizinisch notwendig
- Keimreduktion der Zahnfleischtasche mittels Laser
- etc.
Fazit
Eine umfangreiche Behandlungs- und Kostenaufklärung im Vorfeld erspart Zeit und beugt Unstimmigkeiten mit dem Patienten vor. Genutzt werden sollten die Möglichkeiten der Analogberechnung, damit die Leistungen aufwandsgerecht honoriert werden.