Businessnews 03.02.2020
Intraoralscanner Medit i500 kann weiterhin verwendet werden
„Wir bedauern, dass dieser Rechtsstreit auf dem Rücken der Zahnärzte und Zahntechniker ausgetragen wird“
Gern hätte Medit vermieden, dass Deutschlands Zahnärzte und Zahntechniker die Leidtragenden eines Rechtsstreits sind.
Hintergrund: Der Südkoreanische Hersteller des i500 Intraoralscanner wurde vom Marktbegleiter 3Shape in einen Patentrechtsstreit verwickelt. Für Medit steht die Berufung außer Frage. Bis zur Prüfung gilt noch das erstinstanzliche Urteil. Parallel wird Medit für den i500 in Kürze ein Software-Update bereitstellen. Die Installation sei in wenigen Schritten möglich.
Unabhängig davon dürfen die Medit-Vertriebspartner den Intraoralscanner i500 in seiner aktuellen Form vorstellen und verkaufen. Kunden dürfen den i500 verwenden, Interessierte dürfen den i500 testen und auch bestellen.
„Wir entschuldigen uns bei unseren Kunden, den Vertriebspartnern und letztendlich allen Interessenten von Intraoralscannern, die durch den Rechtstreit verunsichert wurden und Unannehmlichkeiten haben.“, so Minho Chang, Gründer und Vorstandsvorsitzender von Medit Corp.
Verglichen mit dem Schaden für den dynamisch wachsenden Markt der Intraoralscanner sei der Anlass für den Rechtsstreit klein. Darüber hätte man sich auch ohne Gericht einigen können.
Bei dem Patent geht es um das Scannen von eingeschränkten zugänglichen Hohlräumen. Da die Technologie zum „Auffüllen von Datenlöchern“ als bereits bekannte Technologie gilt – und seit Jahrzehnten in unterschiedlichen Branchen eingesetzt wird – stellt Medit die Gültigkeit des Patents in Frage und hat eine Nichtigkeitsklage eingebracht.
Quelle: Medit Corp
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