Personalmanagement 21.02.2011

Monatstipp Dezember 2009: Arbeitszeugnisse

Monatstipp Dezember 2009: Arbeitszeugnisse

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Nach einer Kündigung steht zum Ende der Beschäftigung das Schreiben eines Arbeitszeugnisses an. Aus Zeitmangel und Fehlen von fundierten Fachkenntnissen über Inhalte von Arbeitszeugnissen raten Vorgesetzte ihren Mitarbeitern häufig, die Zeugnisse in Eigenregie zu schreiben. Entstehen können dabei Formulierungen wie: „Seine stets ausgezeichneten Leistungen waren stets und in jeder Hinsicht zu unserer vollsten Zufriedenheit und fanden immer unsere höchste Anerkennung“. Die Absicht des Mitarbeiters, sich selbst Bestnoten auszustellen, steht hier im Vordergrund. Dabei geht es um das Ausstellen eines aussagefähigen, fundierten und vor allem auch rechtssicheren Zeugnisses. Denn beim Schreiben eines Arbeitszeugnisses gibt es wichtige Regeln und Sprachcodes zu beachten, die für Laien nicht immer auf dem ersten Blick erkennbar sind, aber durchaus zu einer falschen Bewertung führen können.

Unser Tipp: Schreiben Sie als Vorgesetzter die Zeugnisse selber - unter Berücksichtigung von fünf Elementen: eine Einleitung, eine Aufgabenbeschreibung, eine Leistungsbeurteilung, eine Verhaltensbeurteilung und eine Schlussformulierung. Wichtig ist auch die Überschrift „Zeugnis“, „Arbeitszeugnis“ oder „Zwischenzeugnis“. Jedes Zeugnis muss ein Datum und mindestens eine, möglichst zwei Unterschriften enthalten. Unter www.arbeitszeugnis-info.de können Sie unter Angabe der einzelnen Parameter zum Mitarbeiter einfach und schnell Arbeitszeugnisvorlagen mit vorformulierten Sätzen erstellen, die als Grundlage genutzt werden können. Textbausteine und Tätigkeitsbeschreibungen für ausführlichere und rechtssichere Arbeitszeugnisse erhalten Sie im Haufe Praxisratgeber „Arbeitszeugnisse“ (ISBN: 3-448-09074-3).

Autor: Siegfried Faix, jbf-international, Dezember 2009


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