Praxismanagement 19.08.2011
Selbstständigkeit - Schein oder nicht Schein?
Honorarärzte brauchen mehr als einen Brötchengeber
Freiheit hat ihren Preis – zumindest, wenn sie nur scheinbar ist. Wenn ein Mediziner freiberuflich arbeitet, muss er aufpassen, nicht in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit zu rutschen. In einem Angestellten-Verhältnis bestehen andere steuerliche und soziale Pflichten als bei Selbstständigkeit. Freiberufliche Honorarärzte, die im Grunde wie angestellte Ärzte arbeiten, gelten als scheinselbstständig.
Ist dies der Fall, kann der Sozialversicherungs und Rententräger die Beiträge rückwirkend verlangen. Organisatorisch nicht eingebunden Merkmale für echte Selbstständigkeit sind, wenn Sie mehr als einen Auftraggeber haben und nur bedingt deren Weisungsrecht unterstehen. Das bedeutet, dass Sie organisatorisch nicht fest in den Betrieb eingebunden sind. Sie suchen sich grundsätzlich Zeit, Dauer und Ort des Einsatzes selbst aus. Kein Vorgesetzter trägt Sie ohne Ihr Einverständnis in den Dienstplan ein. Außerdem tragen Sie als Freiberufler das volle unternehmerische Risiko: Wenn die Aufträge ausbleiben oder Sie Urlaub nehmen, dürfen Sie dafür kein Honorar erhalten.