Qualitätsmanagement 13.10.2011

QM-Handbuch, eine Ansammlung von Versicherungspolicen?



QM-Handbuch, eine Ansammlung von Versicherungspolicen?

Ziehen wir doch einmal Bilanz über das Erreichte. Viele Praxen haben ein funktionierendes QM-System in ihre Praxisorganisation eingeführt und diese in einem QM-Handbuch ordnungsgemäß beschrieben. Doch was machen wir nun mit dem „kostbaren“ Handbuch? Steht dieses in der Verwaltung in einem Schrank oder noch auf Ihrem Schreibtisch ohne nennenswerten Gebrauch? Welchen weiteren Nutzen können Sie aus den Inhalten für Ihre Praxisorganisation ziehen? Wie bringen wir die Anweisungen und Handlungsleitlinien zum „Leben“? Lassen Sie uns einmal positiv darüber nachdenken!



Die Policen in einem QM-Handbuch

Stellen Sie sich einmal vor, die einzelnen Unterlagen und Formulare in Ihrem QM-Handbuch sind Versicherungspolicen, die eine wichtige Haftungsentlastung für Ihre Praxis bedeuten können. Nehmen wir einmal an, dass Formulare für eine gesetzlich geforderte Gefahrstoffbelehrung – mit den Inhalten der durchgeführten Belehrung und den Unterschriften der belehrten Mitarbeiterinnen – eine solche „Versicherungspolice“ sind. In Ihrem QM-System halten Sie die Fristen der gesetzlichen Belehrungen ein und führen somit auch die Belehrung zur ordnungsgemäßen Handhabung der in Ihrer Praxis befindlichen Gefahrstoffe durch. In der „Belehrungsprotokoll oder Belehrungspolice“ lassen Sie sich die durchgeführte und verstandene Belehrung von den Mitarbeiterinnen durch ihre Unterschrift quittieren. Die Versicherungspolice ist somit für Ihre gut organisierte Praxis aktiv.

Kommt es nun zu einem Praxisunfall durch einen unachtsamen Umgang mit einem Gefahrstoff, in den eine Mitarbeiterin involviert ist und nun krankheitsbedingt über mehrere Monate ausfällt, so wird sich Ihre Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege mit dem Fall auseinandersetzen müssen. Es ist für jeden sicherlich verständlich, dass Versicherungen nicht gerne Versicherungsfälle bezahlen möchten. Ihre Versicherung wird in Ihrem Fall darauf achten, dass Sie alle gesetzlichen Auflagen eingehalten haben und wird dementsprechend die Erledigung dieser Auflagen in schriftlicher Form einfordern. Wie in unserem Beispiel beschrieben, wird nun die Versicherungspolice durch den Versicherungsgeber eingefordert. Liegt nun die „Gefahrstoffbelehrungs-Police“ mit den notwendigen Unterschriften Ihrer Mitarbeiterinnen vor, so übersenden Sie diese der Berufsgenossenschaft und können davon ausgehen, dass die entstehenden Folgekosten für die verunfallte Mitarbeiterin übernommen werden. 


Fazit

Eine der wichtigsten Aufgaben in einem intakten QM-System ist die Haftungsentlastung für die Praxisleitung und die Mitarbeiterinnen. Eine aktive Haftungsentlastung erlangen wir durch die Vorlage der gesetzlich geforderten schriftlichen Nachweise.


Unser Tipp

Alle für eine Zahnarztpraxis wichtigen Belehrungen und Vorsorgeuntersuchungen stehen auf der Homepage des Autors www.der-qmberater.de zum freien, kostenlosen Download zur Verfügung. Alle Belehrungen sind aussagkräftig gestaltet und sollen den Belehrenden die notwendigen und wichtigen Informationen zu dem jeweiligen Thema bieten. Jede Belehrung ist mit einem Deckblatt ausgestattet, in der sich alle wichtigen Informationen befinden. Auf diesem Deckblatt werden auch alle Unterschriften geleistet. Auch die Angebote und Aufforderungen zu den drei wichtigen Vorsorgeuntersuchungen befinden sich im kostenlosen Downloadbereich der Homepage.

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