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Recht 04.12.2015

Chef kann zur Weihnachtsfeier nach der Arbeitszeit nicht verpflichten

Chef kann zur Weihnachtsfeier nach der Arbeitszeit nicht verpflichten

Foto: © Wisky – Fotolia

Mitarbeiter müssen nicht zur Weihnachtsfeier, wenn sie dazu keine Lust haben. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie außerhalb der Arbeitszeit liegt, teilt die Arbeitnehmerkammer Bremen mit. Ist die Party während der Arbeitszeit, müssen Beschäftigte sich freinehmen – oder arbeiten, wenn sie nicht mitfeiern wollen.

Quelle: dpa

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