Recht 04.12.2015
Chef kann zur Weihnachtsfeier nach der Arbeitszeit nicht verpflichten
Mitarbeiter müssen nicht zur Weihnachtsfeier, wenn sie dazu keine Lust haben. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie außerhalb der Arbeitszeit liegt, teilt die Arbeitnehmerkammer Bremen mit. Ist die Party während der Arbeitszeit, müssen Beschäftigte sich freinehmen – oder arbeiten, wenn sie nicht mitfeiern wollen.
Quelle: dpa