Recht 15.12.2015

Über Geschenke im Job besser den Chef informieren

Arbeitnehmer bekommen von Kunden oder Geschäftspartnern gerne mal kleine und größere Geschenke – gerade jetzt, in der Zeit vor Weihnachten. Allerdings sollte man beachten, ob das eigene Unternehmen die Annahme von Präsenten erlaubt. Darauf weist Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin hin.

Grundsätzlich können Firmen vertraglich festlegen, dass ihre Mitarbeiter gar keine Geschenke annehmen dürfen. „Nicht einmal einen Kugelschreiber“, erklärt Meier. Wer sich nicht daran hält, riskiert mindestens eine Abmahnung. Bei schweren Verstößen kann auch die fristlose Kündigung folgen, betont der Rechtsanwalt. Die Grenzen dafür sind nicht hoch: „Schwerwiegend kann schon bei Werten ab zehn Euro losgehen.“ Am besten informiert man bei Geschenken immer den Vorgesetzten, empfiehlt Meier. „Wenn man das abklärt und vom Chef das Okay erhält, ist das der sicherste Weg.“

Quelle: dpa

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