Recht 03.04.2016
Kein Anspruch: Unternehmen muss keinen Raucherraum haben
Unternehmen müssen keinen Raucherraum haben. „Es gibt keinen Anspruch der Raucher auf einen Raucherraum“, sagt Prof. Stefan Lunk von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Durch die Gerichte ist nur klargestellt, dass der Betrieb das Rauchen nicht komplett verbieten darf. Einzige Ausnahme wäre, wenn ein komplettes Verbot aus medizinisch oder technischen Gründen nötig ist. Das wäre etwa der Fall, wenn jemand auf der Intensivstation arbeitet oder in einer Fabrik für Silvesterknaller – dort darf auch im Umkreis nicht geraucht werden. Sonst stelle das absolute Rauchverbot aber einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Rauchers dar, erklärt Lunk. Das Unternehmen könne aber erklären: „Wer rauchen will, muss nach draußen.“
Quelle: dpa