direkt ansehen

Zum Infektionsschutz des zahnärztlichen Personals gehört in erster Linie die Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung. Diese ist immer dann einzusetzen, wenn Mitarbeiter einer Infektionsgefahr ausgesetzt sind. Die Schutzausrüstung muss vom Praxisbetreiber zur Verfügung gestellt werden.
zum ArtikelWir übermitteln Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern und zu finanzieren. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile gebildet und angereichert, auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung.
Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter "Cookie-Einstellungen“ am Seitenende ändern.