Nach
dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr Universität Bochum (2002-2006)
absolvierte Frank Sarangi während seines Referendariats das postgraduierte
Studium „Medizinrecht“ an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, das er
2009 erfolgreich abschloss. Von 2009–2012 war er Rechtsanwalt in der Sozietät
Dr. Rehborn mit den Tätigkeitsschwerpunkten ärztliches Gesellschaftsrecht und Arzthaftungsrecht.
Seit 2012 ist er in der Kanzlei JORZIG Rechtsanwälte, Düsseldorf.
Er
ist Fachanwalt für Medizinrecht mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Arzt- und
Krankenhaushaftung, (zahn-)ärztliche Vertragsgestaltung, Kooperationen,
Praxisübergaben, Praxisübernahmen, Praxiskaufverträge und medizinrechtliche Due
Dilligence. Er ist als Referent tätig, Autor zahlreicher Publikationen und zweiter
Vorsitzender des Landesverbandes des Arbeiter Samariter Bund NRW e.V.
Mitgliedschaften
in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV und Arbeitsgemeinschaft
RettungsdienstRecht e.V.