Branchenmeldungen 03.03.2011
6 Prozent mehr GOZ-Honorar
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FDP-Rösler bietet Zahnärzten weniger als frühere SPD-Gesundheitsministerin Schmidt
"Die Bundeszahnärztekammer begrüßt die Entscheidung von
Bundesgesundheitsminister Rösler, keine Öffnungsklausel in der
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu implementieren. "Damit ist eines
unserer Hauptziele erreicht", so der Präsident der
Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. "Die aktuellen Verlautbarungen
aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu einer eingeplanten
6-prozentigen Honorarerhöhung wurden hingegen offensichtlich unter
Spar-Maßnahmen erstellt. Daher bekräftigt die Bundeszahnärztekammer ihre
Forderung nach einer angemessenen Berücksichtigung der Kostensteigerung
der letzten 23 Jahre. Der nun in Aussicht gestellte einstellige
Honoraranstieg ist nach 23 Jahren Stillstand nicht hinnehmbar und
widerspricht den Vorgaben des Zahnheilkundegesetzes sowie der
Koalitionsvereinbarung", so Engel weiter.
Jubel und Enttäuschung paaren sich im Presse-Statement (siehe oben) des
BZÄK-Präsidenten, der eigentlich viel harscher die schwarz-gelbe
Gesundheitspolitik kritisieren müsste, denn die Zahnärzte werden als
Verlierer dastehen. Rösler bietet nach seinen vollmundigen Versprechen
zum Regierungsantritt, den Zahnärzten bei einer GOZ-Novelle die
Honorarverluste der letzten zwei Jahrzehnte ohne GOZ-Anpassung jetzt
voll ausgleichen zu wollen nun gerade 6 Prozent mehr Honorar. Im
FDP-Wahlkampf war noch von einer Verdopplung die Rede, beim Einstieg in
erste Gespräche mit dem BZÄK-Präsidium als Gesundheitsminister hatte er
60 Prozent mehr GOZ-Honorar in Aussicht gestellt. Jetzt bietet er
weniger an als seine von den Zahnärzte-Spitzenfunktionären vielfach
verdammte und übel beschimpfte SPD-Vorgängerin Ulla Schmidt, die 10 bis
11 Prozent mehr - nach eigener Rechnung - versprochen hatte. Was hatten
die Funktionäre intern anfangs Hoffnungen auf einen richtigen Nachschlag
geweckt, wurden sie immer kleinlauter und nehmen heute ohne ernsthaftes
Murren - man muss die Zahnärzte-Partei vor dem Untergang retten - ein
Angebot hin, das, Klartext gesprochen, eine Nullnummer unter Sozi-Niveau
ist. Aber, nichts anderes war zu erwarten, lesen Sie Alt-Klartexte
nach. Die Finanzinteressen der Beihilfe in den Ländern und vor allem die
PKV-Lobby haben Rösler und die Zahnärzte-Sprecher kleinlaut werden
lassen.
Obendrauf der BZÄK-Jubel um die Ablehnung der sogenannten
"Öffnungsklausel", das heißt die Schaffung eines Rechtes für die PKVen
zu Einzelverträgen mit Zahnärzten oder Zahnarztgruppen. Sie ist nach
vehementen BZÄK-Vorstößen, wenn Röslers "deutlichen Worten" zu glauben
ist, vorerst vom Tisch. Richtig, "vorerst". Denn Rösler hat auch gesagt,
dass so auch die Statements der CDU-Gesundheitspolitiker, die Thematik
erst im Zusammenhang mit der noch ausstehenden GOÄ-Novelle gelöst werden
soll. Bei den Ärzten ist die Ablehnungsfront aufgrund der vielfältigen
Facharztorganisationen bei weitem nicht so stringent. Die GOZ muss durch
den Bundesrat, dort hat die Regierung keine Mehrheit mehr, - darauf
verweist Rösler auch die Zahnärzte - und so ist die Absage an die
Öffnungsklausel vielleicht nur ein PR-Akt.
Übrigens. Der geschlossene Kampf der BZÄK- und KZBV-Funktionäre gegen
die Öffnungsklausel ist kein Kampf zur Wahrung der Interessen der
Zahnärzteschaft vor Ort, sondern nur zum Macht- und Privilegienerhalt
der Zwangskörperschaften. Zahnärzte müssen keine Einzelverträge
schließen, aber warum soll ein Angehöriger eines angeblich "freien
Berufes" das nicht für sich entscheiden können. Vor allem, einige
Berufsfachverbände haben sich intern längst darauf vorbereitet gehabt,
mit einzelnen PKVen für ihre Spezialistengruppe
"Sonderleistungsverträge" zu schließen. Das hätte die Berufsgruppen
"gegen", besser gesagt "im Verhältnis" zu den Körperschaften gestärkt
und deren Vertragsmonopol in Frage gestellt. Nebenbei gesprochen, in
weiser Voraussicht hatte man intern auch in der BZÄK - nach Vorbild
einzelner KZVen zu GKV-Sonderverträgen - Überlegungen angestellt die
BZÄK als "Vertragsgemeinschaft" aufzustellen.
Bleibt das GOZ-Honorar-Debakel. Es ist nicht ganz so dramatisch zu
sehen, denn bei noch bestehender Trennung von Privatliquidation des
Zahnarztes und der Erstattung für den Versicherten durch die PKV ist der
Zahnarzt in seiner Praxis gemeinsam mit dem Patienten Herr des
Geschehens und wer besseres leistet, sollte sein gerechtes Honorar
fordern,
toi, toi, toi
Ihr J. Pischel
03.03.2011