Branchenmeldungen 03.03.2011

6 Prozent mehr GOZ-Honorar



6 Prozent mehr GOZ-Honorar

Foto: © Shutterstock.com

FDP-Rösler bietet Zahnärzten weniger als frühere SPD-Gesundheitsministerin Schmidt

"Die Bundeszahnärztekammer begrüßt die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Rösler, keine Öffnungsklausel in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu implementieren. "Damit ist eines unserer Hauptziele erreicht", so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. "Die aktuellen Verlautbarungen aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu einer eingeplanten 6-prozentigen Honorarerhöhung wurden hingegen offensichtlich unter Spar-Maßnahmen erstellt. Daher bekräftigt die Bundeszahnärztekammer ihre Forderung nach einer angemessenen Berücksichtigung der Kostensteigerung der letzten 23 Jahre. Der nun in Aussicht gestellte einstellige Honoraranstieg ist nach 23 Jahren Stillstand nicht hinnehmbar und widerspricht den Vorgaben des Zahnheilkundegesetzes sowie der Koalitionsvereinbarung", so Engel weiter.

Jubel und Enttäuschung paaren sich im Presse-Statement (siehe oben) des BZÄK-Präsidenten, der eigentlich viel harscher die schwarz-gelbe Gesundheitspolitik kritisieren müsste, denn die Zahnärzte werden als Verlierer dastehen. Rösler bietet nach seinen vollmundigen Versprechen zum Regierungsantritt, den Zahnärzten bei einer GOZ-Novelle die Honorarverluste der letzten zwei Jahrzehnte ohne GOZ-Anpassung jetzt voll ausgleichen zu wollen nun gerade 6 Prozent mehr Honorar. Im FDP-Wahlkampf war noch von einer Verdopplung die Rede, beim Einstieg in erste Gespräche mit dem BZÄK-Präsidium als Gesundheitsminister hatte er 60 Prozent mehr GOZ-Honorar in Aussicht gestellt. Jetzt bietet er weniger an als seine von den Zahnärzte-Spitzenfunktionären vielfach verdammte und übel beschimpfte SPD-Vorgängerin Ulla Schmidt, die 10 bis 11 Prozent mehr - nach eigener Rechnung - versprochen hatte. Was hatten die Funktionäre intern anfangs Hoffnungen auf einen richtigen Nachschlag geweckt, wurden sie immer kleinlauter und nehmen heute ohne ernsthaftes Murren - man muss die Zahnärzte-Partei vor dem Untergang retten - ein Angebot hin, das, Klartext gesprochen, eine Nullnummer unter Sozi-Niveau ist. Aber, nichts anderes war zu erwarten, lesen Sie Alt-Klartexte nach. Die Finanzinteressen der Beihilfe in den Ländern und vor allem die PKV-Lobby haben Rösler und die Zahnärzte-Sprecher kleinlaut werden lassen.

Obendrauf der BZÄK-Jubel um die Ablehnung der sogenannten "Öffnungsklausel", das heißt die Schaffung eines Rechtes für die PKVen zu Einzelverträgen mit Zahnärzten oder Zahnarztgruppen. Sie ist nach vehementen BZÄK-Vorstößen, wenn Röslers "deutlichen Worten" zu glauben ist, vorerst vom Tisch. Richtig, "vorerst". Denn Rösler hat auch gesagt, dass so auch die Statements der CDU-Gesundheitspolitiker, die Thematik erst im Zusammenhang mit der noch ausstehenden GOÄ-Novelle gelöst werden soll. Bei den Ärzten ist die Ablehnungsfront aufgrund der vielfältigen Facharztorganisationen bei weitem nicht so stringent. Die GOZ muss durch den Bundesrat, dort hat die Regierung keine Mehrheit mehr, - darauf verweist Rösler auch die Zahnärzte - und so ist die Absage an die Öffnungsklausel vielleicht nur ein PR-Akt.

Übrigens. Der geschlossene Kampf der BZÄK- und KZBV-Funktionäre gegen die Öffnungsklausel ist kein Kampf zur Wahrung der Interessen der Zahnärzteschaft vor Ort, sondern nur zum Macht- und Privilegienerhalt der Zwangskörperschaften. Zahnärzte müssen keine Einzelverträge schließen, aber warum soll ein Angehöriger eines angeblich "freien Berufes" das nicht für sich entscheiden können. Vor allem, einige Berufsfachverbände haben sich intern längst darauf vorbereitet gehabt, mit einzelnen PKVen für ihre Spezialistengruppe "Sonderleistungsverträge" zu schließen. Das hätte die Berufsgruppen "gegen", besser gesagt "im Verhältnis" zu den Körperschaften gestärkt und deren Vertragsmonopol in Frage gestellt. Nebenbei gesprochen, in weiser Voraussicht hatte man intern auch in der BZÄK - nach Vorbild einzelner KZVen zu GKV-Sonderverträgen - Überlegungen angestellt die BZÄK als "Vertragsgemeinschaft" aufzustellen.

Bleibt das GOZ-Honorar-Debakel. Es ist nicht ganz so dramatisch zu sehen, denn bei noch bestehender Trennung von Privatliquidation des Zahnarztes und der Erstattung für den Versicherten durch die PKV ist der Zahnarzt in seiner Praxis gemeinsam mit dem Patienten Herr des Geschehens und wer besseres leistet, sollte sein gerechtes Honorar fordern,

toi, toi, toi

Ihr J. Pischel

03.03.2011


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