Branchenmeldungen 04.11.2013
Achtung: Impressumspflicht auf Facebook
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Für Facebook gilt das Gleiche wie für jede Praxiswebsite: Ein vollständiges Impressum ist auf einer Fanpage Pflicht. Und hier sogar in zweifacher Ausführung. Zum einen muss das Impressum besonders nutzerfreundlich und leicht findbar in einer extra App hinterlegt werden. Zum anderen ist im Info-Feld auf der Fanpage ein Link zum Impressum der Praxiswebsite zu hinterlegen bzw. das Impressum noch einmal vollständig aufzuführen.
Diese doppelte Angabe ist notwendig, da (noch) nicht alle Apps in der mobilen Version von Facebook, also auf Smartphones und Tablets, angezeigt werden können. Mit der zweifachen Einbettung (App & Link) wird sichergestellt, dass das Impressum wirklich auf jedem Gerät abrufbar ist.
Aus der Reihe „Facebook-Tipps für Zahnarztpraxen“ von Christoph Boche/fjellfras – Praxismarketing, Partneragentur der Sander Concept GmbH, www.fjellfras.com/praxismarketing
Der nächste Facebook-Tipp beschäftigt sich mit der Pflicht der Quellenangabe hinsichtlich Bildern und Filmen auf Facebook.
Nächster Workshop: am 15.11.2013 auf der 30. Jahrestagung des BDO in Berlin