Branchenmeldungen 26.09.2013
Nur mit Fanpage – mit der Zahnarztpraxis auf Facebook
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Um auf Facebook präsent zu sein, müssen Unternehmen und somit auch Zahnarztpraxen eine sogenannte Fanpage einrichten. Diese sind das geschäftliche Pedant zum „normalen“, privaten Facebook-Profil und können ebenso kostenlos angemeldet werden.
Fanpages unterliegen der Impressumspflicht und haben eingeschränkte Nutzungsrechte, z.B. dürfen nur andere Fanpages geliked und an deren Chroniken geschrieben werden. Damit soll verhindert werden, dass die privaten Nutzer, für die Facebook ja ursprünglich entstanden ist, innerhalb des Netzwerks zu kommerziellen Zwecken belästigt werden.
Ein privates Profil unternehmerisch zu nutzen ist gemäß den Facebook Nutzungsbedingungen deshalb ausdrücklich verboten und kann im Extremfall zur sofortigen Abschaltung der Seite führen. (Quelle: Facebook Nutzungsbedingungen und Richtlinien).
Aus der Reihe „Facebook-Tipps für Zahnarztpraxen“ von Christoph Boche/fjellfras – Praxismarketing, Partneragentur der Sander Concept GmbH, www.fjellfras.com/praxismarketing
Nächster Workshop: am 15.11.2013 auf der 30. Jahrestagung des BDO in Berlin
Der nächste Facebook-Tipp „Empfehlungsmarketing 2.0 – die Suchmaschine auf Facebook kommt“ beschäftigt sich dem zentralen Thema der Unternehmensseite auf Facebook.