Branchenmeldungen 20.04.2021
Für den Erhalt von Amalgam – Stellungnahme von BZÄK und KZBV
Stellungnahme zur geplanten Revision der EU-Quecksilberverordnung
BZÄK und KZBV haben sich am 31. März in einer gemeinsamen Stellungnahme gegenüber der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission für einen Erhalt von Amalgam ausgesprochen und darauf hingewiesen, dass durch die europaweite Verpflichtung zum Betrieb von Amalgamabscheidern in Zahnarztpraxen ein umweltgerechter Umgang mit dem Werkstoff bereits sichergestellt ist.
2020 hatte die Europäische Kommission angekündigt, aus Umweltschutzgründen im Zuge der Revision der EU-Quecksilberverordnung u.a. einen Vorschlag für ein Phase-Out (Ausstieg) von Amalgam in der EU machen zu wollen. Den eigentlichen Gesetzgebungsvorschlag möchte die Kommission im vierten Quartal 2022 vorlegen. Zur Stellungnahme:
Quelle: Bundeszahnärztekammer Klartext 04/21