Branchenmeldungen 21.02.2011

BLZK: Zuzahlung effektiver als Zusatzbeitrag

BLZK: Zuzahlung effektiver als Zusatzbeitrag

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BLZK befürwortet transparentes Zuzahlungssystem bei Zahnarztkosten

Grundsätzlich positiv bewertet der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Michael Schwarz, die derzeit in der Berliner Koalition diskutierte Zuzahlung der Versicherten bei Arzt- und Zahnarztkosten. Erst durch Zuzahlungen können in vielen Fällen individuelle Behandlungs-Prioritäten der Versicherten ermöglicht werden. Zusatzbeiträge helfen dagegen lediglich, Defizite der Krankenkassen auszugleichen. Auch mit ihren Vorstellungen zur Kostenerstattung sieht Schwarz die Bundesregierung auf dem richtigen Weg.

In anderen europäischen Ländern sehe die soziale Krankenversicherung praktisch bei allen zahnärztlichen Leistungen eine Zuzahlung vor, so z.B. in Belgien, Frankreich, Italien, Schweden oder der Schweiz. Allerdings müsse das Zuzahlungssystem, das auch bei Zahnersatz gilt, nachvollziehbar und praktikabel sein.

Praxisgebühr abschaffen

Schwarz begrüßte auch den Gedanken, die Versicherten im selben Atemzug von Zusatzbeiträgen zu befreien. „Die Ermittlung der Zusatzbeiträge durch die Krankenkassen dürfte wesentlich bürokratischer sein als eine vertretbare und nachvollziehbare Zuzahlungsregelung.“ Schwarz verwies auch darauf, dass die Grundzüge des Zuzahlungssystems bereits unter der rot-grünen Bundesregierung mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Jahr 2003 geregelt wurden.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen habe sich in seinem Gutachten 2005 für eine prozentuale Beteiligung beim Kauf von Medikamenten ausgesprochen. Sollte es zu einer Weiterentwicklung kommen, so fordert Kammerpräsident Schwarz zugleich die Abschaffung der geltenden Praxisgebühr: „Sie hat ihre Steuerungswirkung verfehlt und leistet keinen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung des Gesundheitssystems.“ Stattdessen macht sie die Arzt- oder Zahnarztpraxis zum Inkassounternehmen der Krankenkassen.

Quelle: BLZK, 24.08.2010


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