Branchenmeldungen 07.03.2011
Die Schlacht gewonnen, aber den Krieg verloren?
Die Freie Zahnärzteschaft (FZ) begrüßt zwar die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums bei der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) auf eine „Öffnungsklausel“ zugunsten der Krankenversicherer zu verzichten, hält aber die bisherige Strategie der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) für grundlegend falsch. Eine prinzipielle Ablehnung der Öffnungsklausel hat wahrscheinlich zu der Entscheidung des Ministeriums geführt, die Gebühren nach 23 Jahren nur minimal anzupassen.
Der Vorsitzende der FZ, Zahnarzt Roman Bernreiter, MSc. MSc., dazu: „Die BZÄK-Führung hat darauf gesetzt, eine Schlacht um die Öffnungsklausel zu führen. Dabei hat man den Hauptkriegsschauplatz der zu niedrigen Gebühren außer Acht gelassen. Jetzt bekommen wir die Quittung dafür präsentiert!“ Man hätte deutliche Forderungen stellen müssen, aber dazu fehlte der BZÄK anscheinend der Mut, so Bernreiter weiter. Die 69% Steigerung des Dienstleistungspreisindexes hätte nach Meinung der FZ das Maß der Dinge sein müssen. Ob die Verhinderung der Öffnungsklausel dieses Opfer wert war, darf stark bezweifelt werden.
Bernreiter fordert sowohl die BZÄK als auch die Landeszahnärztekammern auf, jetzt in die Offensive zu gehen: „Machen Sie deutlich, dass die Regierung hier ihrer Pflicht nachkommen muss, mit der GOZ den berechtigten Interessen der Patienten und der Zahnärzte Rechnung zu tragen. Sonst wird diese vermeintlich gewonnene Schlacht der Auftakt einer vernichtenden Niederlage für die deutschen Zahnärzte!“
Besonders die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) habe aufgrund der höheren Praxiskosten in Bayern die Pflicht, die Schönfärberei der BZÄK nicht mitzumachen und auf eine angemessene Erhöhung zu dringen. Die große Koalition im Kammervorstand dürfe hier auf „Parteifreunde“ in der BZÄK und in „bescheideneren“ Landeszahnärztekammern keine falsche Rücksicht mehr nehmen. Die FZ verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Vollversammlung der BLZK sich nahezu einstimmig für die Forderung eines Punktwertes von 10 Cent ausgesprochen hat.