Branchenmeldungen 07.11.2011
"Diese Gebührenverordnung können wir nur ablehnen"
"Bisher stand der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) der
GOZ-Novelle sehr reserviert gegenüber, da sie weder fachlichen noch
betriebswirtschaftlichen Mindestanforderungen der Zahnärzteschaft
entspricht. Die nun vom Bundesrat beschlossene, deutlich verschärfte
Version aber ist für uns vollkommen inakzeptabel und eine Zumutung für
den Berufsstand", erklärte der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Karl-Heinz
Sundmacher am 4. November in Berlin. Der Bundesrat hat in der
Sitzung mehrheitlich für den Kabinettsentwurf zur Novellierung der
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gestimmt. Damit hat das Plenum auch
die vom Finanzausschuss des Bundesrates kurzfristig eingebrachten
Änderungen abgesegnet.
Der Grund für den Zorn der Zahnärzte sind die vom Finanzausschuss des
Bundesrates eingeschleusten Änderungen, die eine strikte Budgetierung
der privatzahnärztlichen Behandlungen zur Folge haben. Es ist geplant,
zukünftig das Volumen der privat abgerechneten Leistungen mit Hilfe
codierter Rechnungen zu erfassen und bei Bedarf die Berechnungsfaktoren
der Gebührenordnung nach unten anzupassen. Wobei der Bedarf durch die
Haushaltslage von Bund und Ländern und die Gewinnsituation der privaten
Krankenversicherungsunternehmen bestimmt werde, so Sundmacher. "Die
Gebührenordnung eines Freien Berufes soll für fiskalpolitische Zwecke
missbraucht werden."
"Der Verordnungsgeber verletzt die Grenze zwischen Sozialrecht und
Privatrecht. Er greift massiv in die grundgesetzlich garantierte
Vertragsfreiheit von Zahnarzt und Versichertem ein und hat damit seinen
Handlungsspielraum überdehnt. Ich bin mir sicher, dass diese
Zwangsmaßnahmen von der Zahnärzteschaft nicht widerstandslos hingenommen
werden", ergänzt Sundmacher.
Quelle:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.
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