Branchenmeldungen 25.08.2015

DVT-Abrechnung leicht gemacht

DVT-Abrechnung leicht gemacht

Foto: © Carestream

In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe haben Carestream Dental und die DKV Deutsche Krankenversicherung AG (DKV) beraten, wie das Abrechnungsprozedere für DVT-Aufnahmen vereinfacht werden kann. Die Ergebnisse der „DVT-Abrechnungsinitiative“ wurden am 10. Juli in Hamburg erstmals vorgestellt. Noch im September wird das Verfahren von der DKV umgesetzt.

Bei der Abrechnung von DVT-Aufnahmen besteht Handlungsbedarf. Denn sie ist sowohl für Behandler als auch für Versicherer oft problematisch. Häufig fehlen Informationen, wenn ein DVT beantragt oder abgerechnet wird. Die „DVT Abrechnungsinitiative“ hat nun einen Vorschlag erarbeitet, wie Indikation und Befund der 3D-Aufnahmen für die DKV einfach aufbereitet werden können, damit sie nachvollziehbar sind und ohne Verzögerung schneller bearbeitet werden können.

Im Rahmen eines Round-Table-Meetings am 10. Juli in Hamburg präsentierten die Akteure der Initiative Frank Bartsch, Trade Marketing Manager bei Carestream Dental, Dr. Thomas Kiesel, Abteilungsleiter Kundenservice Leistung Gesundheit bei der DKV und Priv.-Doz. Dr. Sigmar Kopp, Vertretern der dentalen Fachpresse die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit. Ein großer Teil der Anträge für DVT-Aufnahmen seien nicht nachvollziehbar; viele Abrechnungen fehlerhaft. „Der Zahnarzt steht im schlechtesten Fall im Verdacht, etwas abrechnen zu wollen, was nicht erstattungsfähig ist. Und der Patient ist verärgert, weil er am Ende alles selbst zahlen muss“, beschreibt Dr. Thomas Kiesel die Folgen eines undurchsichtigen Verfahrens.

Aus diesem Grund hat die DKV gemeinsam mit Carestream Dental die Initiative ergriffen. Grundlage für eine Erstattung ist zunächst, dass eine medizinische Indikation für die Aufnahme vorliegt, wie Priv.-Doz. Dr. Sigmar Kopp ausführte. Gemeinsam mit Dr. Thomas Kiesel hat er die s2k-Leitlinie Dentale digitale Volumentomographie für die Abrechnung von DVT-Aufnahmen unter diesen Gesichtspunkten geprüft. Herausgekommen ist dabei die Zusammenstellung der Indikationen, bei deren Vorliegen erfahrungsgemäß eine Erstattungsfähigkeit von der DKV anerkannt wird. Ein von der Arbeitsgruppe entwickeltes Muster-Formblatt erfasst den Fall entsprechend der definierten Indikation.

„Es ist mit jedem DVT möglich, ein PDF zu erstellen, das die Parameter unseres Musterbeispiels sowie die DVT-Aufnahme enthält und dann bei der DKV eingereicht werden kann“, stellte Frank Bartsch diese wesentliche Vereinfachung bei der Erstellung der Informationen für die Abrechnung einer DVT-Aufnahme vor. „Alle benötigten Daten sind im Formblatt enthalten“, machte Dr. Thomas Kiesel deutlich. Während des Round-Table-Meetings kündigte Dr. Thomas Kiesel an, dass Behandler ab dem 15. September die von der Abrechnungsinitiative erarbeiteten Materialien nutzen können. Das Informationspaket enthält Abrechnungsempfehlungen, beispielhafte Musterfälle, ein Formblatt für die Information an die Kostenträger und eine Indikationsbeschreibung. Die Unterlagen stehen auf einer Webseite der DKV (www.dvt-abrechnung.de) zum Download bereit.

Quelle: Carestream

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