Branchenmeldungen 31.05.2013
ECDI warnt vor Behandlungsauktionen
Auf Auktionsportalen bewerben sich auch Zahnärzte um den Zuschlag für medizinische Behandlungen. Implantologie-Spezialisten befürchten negative Folgen für Patienten. Die Wahl einer zahnmedizinischen Behandlung über ein Internet-Auktionsportal könne für Patienten zu unangenehmen Überraschungen führen, warnen die Fachzahnärzte der European Centers für Dental Implantology (ECDI) angesichts der zunehmenden Werbung für Dienstleistungen dieser Art.
Diesem Aktionsbündnis qualitätsorientierter Fachzahnärzte gehören 17 Fachkliniken und -zentren in ganz Deutschland an. Ihre Mitglieder stehen für höchste und vor allem geprüfte und transparente Qualität in der Zahnimplantologie. "Medizinische Kompetenz ist keine x-beliebige Ware", so Dr. Bernhard Brinkmann, ECDI-Mitglied und Inhaber der Zahnklinik ABC-Bogen in Hamburg: "Wir appellieren an die Vernunft der Patienten: Versteigern Sie nicht Ihre Gesundheit!"
Bei der scheinbaren Chance auf bestmögliche Versorgung mit Zahnersatz zu geringstmöglichen Kosten sei große Skepsis angebracht, erklärt Brinkmanns Kollege und ECDI-Mitglied Dr. Matthias Kaupe von der Privatklinik Kö68 in Düsseldorf: "Ein Preisangebot, das anonym auf Auktionsportalen abgegeben wird, lässt nach Ansicht der ECDI-Fachzahnärzte keinen Rückschluss auf die Qualität der Behandlung zu."
Gerade bei Zahnimplantationen, die vorrangig eine dauerhaft verbesserte Lebensqualität zum Ziel haben, sei die Abgabe eines verbindlichen Heil- und Kostenplans erst nach der Abklärung aller relevanten Faktoren legitim: "Es ist unvereinbar mit den Grundsätzen der ECDI, einem anonymen Patienten, dessen konkreten Zahnstatus man nicht selbst festgestellt hat, quasi nach Ferndiagnose ein Preisangebot zu machen. Grundvoraussetzungen für eine bestmögliche Behandlung sind vielmehr eine fachgerechte individuelle Diagnostik, umfassende Information im Patientengespräch und Transparenz bei jedemBehandlungsschritt", erklärt ECDI-Mitglied Dr. Kaupe.
"Patienten sollten vor allem bedenken, dass - anders als manchmal suggeriert - die Höhe des zahnärztlichen Honorars nicht verhandelbar ist, sondern eindeutig durch die Gebührenordnung festgelegt wird", stellt Dr. Brinkmann klar. Preisliche Unterschiede bei zahnmedizinischen Behandlungen entstünden vor allem durch die Materialauswahl wie etwa beim Zahnersatz. Dabei sollte den Patienten bewusst sein: "Wer sich auf Billigprodukte einlässt, kann am Ende nicht nur draufzahlen - wenn eine neue Behandlung erforderlich wird -, sondern riskiert auch Folgeschäden und damit seine Gesundheit."
Quelle: ots