Branchenmeldungen 20.03.2012

Ein unmoralisches Ansinnen?



Ein unmoralisches Ansinnen?

Foto: © pab_mab - Fotolia.com

77.000 Euro Anwaltskosten-Erstattung für KZV-Chefs im Zwielicht

Insgesamt 77.000 EUR für Anwaltskosten in eigener Sache hoffen die heute hauptamtlichen KZV-Vorstände Berlins, Dr. Jörg-Peter Husemann und Dr. Karl-Georg Pochhammer, unter Duldung der Aufsicht, der Senatsverwaltung für Gesundheit, durch die Berliner Zahnärzteschaft bezahlt zu bekommen. Alles hat seine Ordnung, so die mehrfach öffentlich kolportierte Meinung der KZV-Bosse Berlins und nach einem Gespräch in der ­Senats-Aufsicht hofft der KZV-Chef Husemann, „dass die Sache für ihn und Pochhammer ein gutes Ende nehmen“ werde.

Finanziell kann es durch Übernahme der „exorbitanten Anwaltskosten“ durch die KZV und damit die Zahnärzte sicher „ein gutes Ende“ geben, so ein Oppositionssprecher in der Berliner KZV-Vertreterversammlung, aber der Imageschaden sei durch neuerliche Schlagzeilen in den Berliner Medien zu ­einem alten Thema – staats­anwaltliche Ermittlungen zu Reisekosten- und Spesenabrechnungen der KZV-Vorstände Husemann/Pochhammer – immens.

Zur Sache. Im Jahr 2005 nahm die Staatsanwaltschaft Berlin Ermittlungen gegen die in den Jahren nach der Jahrtausendwende noch ehrenamtlich tätigen KZV-Vorsitzenden, die mit hohen Aufwandsentschädigungen und großzügigen Spesenvorschriften versehen waren, auf. Die Vorwürfe unzulässiger Inanspruchnahme waren im Rahmen von Rechnungsprüfungsberichten aufgekommen, und um den Staatsanwälten Paroli bieten zu können, bedienten sich Husemann/Pochhammer renommierter Berliner ­Anwälte. Diesen gelang es, die Staats­anwaltschaft zu einer Einstellung des Verfahrens zu bewegen, da die „festgestellten Auffälligkeiten bei den Aufwendungen der Vorsitzenden“ entweder durch den jeweiligen KZV-Vorstand oder durch Mehr­heiten selbst in der Vertreterversammlung in Beschlüssen abgesegnet waren.

Beim Überwechsel vom Ehrenamt als KZV-Vorsitzende in die beamtenähnlich abgesicherte Hauptamtlichkeit als KZV-Chefs mit hochdotierten Verträgen und Versorgungszusagen war es in Berlin zu weiteren Unstimmigkeiten gekommen. Ins Zwielicht geriet die Forderung nach Bezug von Übergangs­geldern für das Ausscheiden aus dem KZV-Ehrenamt – vorgesehen für eine hauptamtliche Rückkehr ins Praxisleben ohne KZV-Amt – beim Überwechseln in die KZV-Vorsitzenden-Hauptamtlichkeit. Die Einsätze der Anwälte zur Einstellung der staatsanwaltlichen Ermittlungen müssen für die Husemann-Pochhammer-Anwälte sehr aufwendig gewesen sein, denn über den Ausgleich von Kosten über die Rechtsschutzversicherung hinausgehend forderten die Rechtsvertreter weitere 77.000 Euro von ihren Mandanten. An die 500 Stunden ­hätten die Anwälte für ihre Klienten gekämpft, um die Rechtmäßigkeit der Aufwandsbezüge über deren ­Absicherung mit Vorstands- und VV-Beschlüssen bei der Staatsanwaltschaft zu vermitteln, heißt es in VV-Kreisen.

Wer sonst soll dann aber, so heute die VV, die Kostenverant­wortung dafür tragen als die Ver­treterversammlung? Mit Mehrheit stimmte diese noch letzten Oktober für die Kostenerstattung an die KZV-Chefs aus dem KZV-Haushalt. Die Senatsverwaltung erhob in einem Beratungsschreiben Einspruch und forderte, dass der KZV-VV-Beschluss nicht umgesetzt wird, die Vorstände ihre Anwälte selbst be­zahlen sollten. Noch vor Ende letzten Jahres beharrte eine außerordentliche VV zu diesem Thema – dies unter erheblichen Kosten an Sitzungsgeldern – auf ihrem Erstattungsbeschluss.

So bestellte die Senats-Aufsicht die KZV-Chefs zum Gespräch und nun hoffen letztere auf „ein gutes Ende“. Hoffen wir ebenso auf ein solches für die Berliner Zahnärzte,

toi, toi, toi,

Jürgen Pischel


Mehr News aus Branchenmeldungen

ePaper