Branchenmeldungen 20.08.2025

Missbrauch als Partydroge: Erfrierungen im Mund- und Rachenraum durch Lachgas



Ein aktueller Bericht im New England Journal of Medicine macht deutlich, wie riskant der Freizeitkonsum von Lachgas sein kann. Ein 23-jähriger Mann suchte ärztliche Hilfe, nachdem er zwei Tage lang unter schmerzhaftem Schlucken und Heiserkeit litt, ausgelöst durch das Inhalieren von Lachgas direkt aus einer Kartusche. Die Untersuchung ergab deutliche Schleimhautschäden sowie Rötungen, Schwellungen und Verletzungen am weichen Gaumen, am Gaumenzäpfchen sowie an den Stimmbändern. Die Ärzte sprechen von einer Art Erfrierung im Mund- und Rachenraum.

Missbrauch als Partydroge: Erfrierungen im Mund- und Rachenraum durch Lachgas

Foto: ink drop – stock.adobe.com

Bisher seien solche Gefrierverletzungen noch relativ selten, berichtet MEDPAGE Today, doch der Trend zum Freizeitgebrauch nehme zu. Auch Medical Xpress schreibt, dass der Konsum auf Konzerten und Festivals inzwischen zum Alltag gehöre und sowohl Todesfälle als auch Notfallbehandlungen in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind. Repräsentative Umfragen in den USA zeigen, dass rund 13 Millionen Menschen Lachgas konsumieren, mit steigender Tendenz seit der Pandemie. Das Gas ist legal, leicht verfügbar, inzwischen sogar in aromatisierten Varianten erhältlich und wird deshalb von vielen als harmlos wahrgenommen. Doch Experten warnen eindrücklich, dass neben akuten Verletzungen auch Langzeitschäden drohen, etwa durch Vitamin-B12-Mangel, der neurologische Störungen auslösen kann. Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat im Juni eine Warnung veröffentlicht. Auch Fachleute fordern zunehmend strengere Regulierungen nach dem Vorbild von E-Zigaretten.

Blick nach Deutschland

Auch in Deutschland mehren sich Hinweise auf den Freizeitkonsum von Lachgas als Party­droge und die Politik reagiert. Das Bundeskabinett hat am 2. Juli 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Neue‑psychoaktive‑Stoffe‑Gesetzes auf den Weg gebracht. Ziel ist ein Verbot von Verkauf, Erwerb und Besitz von Lachgas für Minderjährige sowie ein Ende des Vertriebs über Automaten und Versandhandel. In Erwartung einer bundesweiten Regelung haben bereits Bundesländer wie Hamburg und Schleswig-Holstein eigenständig Verbote gegen den Verkauf an Jugendliche erlassen. Dieser Mix aus Beobachtung und Regulierung zeigt, das in Deutschland der Zugang von Jugendlichen zu dieser potenziell gefährlichen Partydroge deutlich erschwert werden soll.

Hinweis der Redaktion:
Die hier beschriebenen Risiken beziehen sich ausschließlich auf den unkontrollierten Freizeitgebrauch von Lachgas. In der Zahnmedizin wird Lachgas seit Jahrzehnten als bewährtes und sicheres Sedierungsverfahren eingesetzt. Unter fachgerechter Anwendung und in kontrollierten klinischen Settings besteht für Patienten kein vergleichbares Risiko.

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