Branchenmeldungen 23.08.2011

"Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnheilkunde" - Bankrotterklärung



"Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnheilkunde" - Bankrotterklärung

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Wird der aus der Kammer Hessen heraus propagierte "Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnheilkunde" im neuen hessischen Heilberufegesetz Realität, dann wird damit die bisherige mindestens zehnsemestrige Universitätsausbildung zum Zahnarzt mit Approbation quasi degradiert zum 5-Jahres-Bachelor, - ich weiss den gibt es nur für drei oder vier Jahre - ergänzt um eine mindestens 2-Jahres-Master-Ausbildung zur Berufsfähigkeit. Das, was in den Kammern mit Vehemenz bekämpft wird, die Einführung der Bologna-Systematik mit Bachelor/Master-Abschlüssen in der Zahnheilkunde kommt so über die Hintertüre, dass über kurz oder lang der universitäre Studienabschluss in der Zahnmedizin nicht mehr zur Berufsausübung als Zahnarzt berechtigt. In der Schweiz haben wir bereits das Bachelor/Master-System in der Medizin-Ausbildung, wobei der Bachelor-Abschluss nach 6 bis 8 Semestern keine Patientenbehandlung erlaubt, sondern nur Tätigkeiten als "BA Medizin" in der Industrie, im Handel oder in Verbänden. Der "Master" umfasst dann die Approbation.

Wenn die Beweggründe für die von Universitäten und Kammern organisierte und wie bisher z.B. beim Fachzahnarzt Kieferorthopädie überwiegend dual verantwortete Weiterbildung darin liegen, dass mit dem Abschluss Zahnmedizin an den Universitäten zum "Zahnarzt" kein berufsfähiger und berufsfertiger Zahnarzt ausgebildet wird, dem man selbstverantwortlich nicht direkt Patienten überlassen möchte, dann ist dies nicht nur eine Bankrotterklärung für die universitäre Ausbildung, sondern man muss dies auch offen sagen. Vor allem muss politisch endlich eine neue Approbationsordnung durchgesetzt und dann auch an den Universitäten umgesetzt werden, was schlicht und einfach mehr Geld, mehr Fachpersonal und bessere Ausstattungen für Patientenversorgungen in der Ausbildung an den Universitäten erfordert.

Auf einen "berufsfähigen" Zahnarzt, der qua Approbation die gesamte Zahnheilkunde ausüben darf, einen Fachzahnarzt für "Allgemeines" draufzusatteln widerspricht auch den Entwicklungen in der Zahnheilkunde zur notwendigen Spezialisierung. Denn der Weg geht weltweit dahin, auf einer soliden wieder mehr medizinisch-zahnmedizinischen manifestierten Ausbildung zum fertigen Allgemein-Zahnarzt verschiedene universitäre Fachgebiets-Weiterbildungen einzuführen. Also, - Reihenfolge ohne Wertung - in der Kieferorthopädie, Parodontologie, Endodontie, Oralen Chirurgie und sicher auch in der Ästhetisch-Rekonstruktiven Zahnheilkunde oder in der Implantologie.

Wenn verschiedene Berufsverbände und Fachgesellschaften und auch Kammern gegen den vermeintlichen Propagandisten des "Allgemein-Fachzahnarztes" - Hessens Kammerpräsident und BZÄK-Vize vollzieht nur Kammerversammlungsbeschlüsse - Dr. M. Frank mit, man muss schon sagen Hetzkampagnen zu Felde ziehen, vermeiden sie völlig die sachlich notwendige Auseinandersetzung zur nicht mehr umkehrbaren Entwicklung hin zur universitären Spezialisierungs-Weiterbildung aufbauend auf einer modernen Approbationsordnung.

So gebührt Frank eigentlich Dank und Anerkennung für seinen Mut - leider ist er auf halbem Weg stehen geblieben und es kann ihn trotz der Solidaritätsbekundungen seiner Vorstandskollegen seinen BZÄK-Vize-Posten kosten - das Thema Fachzahnarzt angestoßen zu haben.

toi, toi, toi

Ihr Jürgen Pischel


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