Branchenmeldungen 16.09.2011
FVDZ: „Neue GOZ wird Leistungen anpassen.“
Patienten sollen das Gespräch mit ihrem Zahnarzt suchen
„Die Patienten sollten sich von derartigen Fernsehbeiträgen nicht verunsichern lassen“, sagt der Landesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte in Westfalen-Lippe (FVDZ-WL), ZA Markus Büssing, über den Beitrag in der ZDF-Sendung WISO. WISO hatte über die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berichtet und auf Grund von Preissteigerungen dazu aufgerufen, anstehende Zahnbehandlungen noch in diesem Jahr vornehmen zu lassen. „Hier wird Panik verbreitet. Es steht außerdem noch gar nicht fest, wann die neue GOZ in Kraft tritt“, so Büssing (niedergelassener Zahnarzt aus Gladbeck).
Die GOZ regelt die Abrechnung von Leistungen, die über die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommene Standardbehandlung hinausgehen. „Die Werte der GOZ sind seit über 23 Jahren nicht gestiegen. Im selben Zeitraum sind jedoch die Kosten für den Unterhalt von Zahnarztpraxen enorm angewachsen, nicht nur durch erhöhte Personalkosten, sondern auch auf Grund der qualitativen Weiterentwicklung von Zahnbehandlung und Hygiene“, stellt Büssing die Sachlage dar.
Es ist deswegen von Seiten des Gesetzgebers geplant, die Vergütung durch die GOZ den gestiegenen Kosten geringfügig anzupassen. Es handelt sich konkret um eine durchschnittliche Steigerung der zahnärztlichen Vergütung bei zusätzlichen Leistungen von rund sechs Prozent.
Im WISO - Beitrag wurden Keramik-Kronen als Beispiel für Zahnersatz angeführt, dessen Kosten mit der neuen GOZ angepasst werden. „Wir müssen unterscheiden zwischen Zahnersatz, der als Grundversorgung von der gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird und Zusatzleistungen, wie Zahnersatz aus Keramik, für den der Patient schon jetzt zuzahlen muss“, erklärt ZA Joachim Hoffmann, Pressesprecher im FVDZ-WL. „Im Grunde werden nur zusätzliche Angebote, die der Patient in Anspruch nehmen kann, ein wenig mehr dem Patienten in Rechnung gestellt“, so Hoffmann
Der Umfang der Grundversorgung wird durch die gesetzlichen Krankenversicherungen festgelegt. „Die Grundversorgung ist nicht von der preislichen Anpassung betroffen. Wir empfehlen allen Patienten, das Gespräch mit ihrem Zahnarzt zu suchen, um den Zeitpunkt und Umfang einer Behandlung festzulegen“, stellt Hoffmann dar, der als niedergelassener Zahnarzt in Kirchhundem praktiziert.
Qeelle: FVDZ