Branchenmeldungen 18.09.2011
Kippt GOZ-Novelle nach FDP-Desaster?
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FDP-Chef Rösler, vormals nicht gerade sehr durchsetzungsfähiger Gesundheitsminister sieht nun nach dramatischen Wahlschlappen bei Landtagswahlen - zuletzt in Berlin - seine Partei in der schlimmsten Krise aller Zeiten, im freien Fall in die Bedeutungslosigkeit. Am 21. September wurde nun die GOZ-Novelle im Bundeskabinett verabschiedet. Dies ohne jegliche Diskussion, angesichts der Themen die in der schwarz-gelben Koalition rund um die Euro-Krise und die Schuldenprobleme von Griechenland, Italien, Spanien, Portugal und Irland anstehen. Daran könnte die Regierung platzen weil die FDP angesichts ihrer Existenzkrise in nicht mehr steuerbare Lager - schon gar nicht durch einen Politwankelgeist wie Rösler - zerfällt. Selbst wenn die Bundesregierung in diesem Frühherbst die GOZ-Novelle einfach abgenickt hat, angesichts viel wichtigerer Punkte, wird mit einem Inkrafttreten zum 1. Januar 2012, wie vom BMG vorgesehen, nichts werden. Denn die GOZ-Novellierung muss noch den Bundesrat, also die Länderkammer, besser gesagt die Landesfinanzminister-Hürde als GOZ-Beihilfe-Leistungsträger überwinden. Da hat die FDP kaum noch etwas mitzuplaudern, nachdem sie nicht nur aus mehreren Landtagen und einigen Landesregierungen geflogen ist. Selbst in Bayern, wo sie mit der CSU mitregiert, will man Einspruch gegen eine Honorarvolumen-Steigerung der GOZ von 6 bis 10 Prozent - je nach Berechnungen - einlegen.
Schon gar nichts werden wird aus den Zahnarztfunktionärs-Nachbesserungsforderungen den seit 1988 nicht veränderten Punktwert wenigstens an der GOÄ-Punktwertsteigerung von lächerlichen 3,6 Prozent anzupassen. Dies ist angesichts 60 Prozent Kostensteigerung in den Praxen ein Hohn.
Vielmehr ist zu befürchten, dass die GOZ-Novelle aus der Länderrunde mit deutlichen "Nachverschlimmerungsforderungen" herauskommen wird. So könnte vor allem die von den PKVen geforderte Öffnungsklausel für Sonderverträge mit Zahnärzten wieder in die Novelle hineinkommen. Noch schlimmer wäre es, wenn sich links regierte Landesregierungen mit der Forderung nach Aussetzung des § 2 mit der GOZ-Abdingung durchsetzen. Zu befürchten sind auch Verschärfungen der Tendenzen hin zur Budgetierung von Leistungen in der GOZ, der Vertiefung des Zielleistungsprinzipes, und einer weiteren "BEMAtisierung".
Angesichts der FDP-Schwäche, die wahrhaftig auch mit dem FDP-NRW-Landesvorsitzenden Bahr als Gesundheitsminister anderes zu tun hat, als sich im Kampf um das Image als "Zahnärztepartei" weiter zu verschleißen, ist aus dem BMG wenig Widerstand gegen Landeseinwände und Landesforderungen zur GOZ-Novelle zu erhoffen. Bleibt vielleicht die Hoffnung, dass es in dieser Legislaturperiode zu gar keiner GOZ-Novelle mehr kommt, die Zahnärzte weiter mit der alten 88er-GOZ arbeiten können, dafür alles Gute,
toi, toi, toi
Ihr Jürgen Pischel