Branchenmeldungen 28.02.2011
Kostenerstattung – Zahnarzt und Patient als Gewinner
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Die Kosten im Gesundheitswesen werden nicht nur aus der demografischen Situation und den Fortschritten in der Medizin heraus stetig steigen, und damit natürlich auch die Beiträge der Versicherten wie in der Folge deren Ansprüche an die Kassenversorgung. Neue Formen der Gesundheitsfinanzierung sind weltweit in der Diskussion. Vornean stehen immer wieder Beitragserhöhungen, die Abkoppelung vom Einkommen (Gesundheitsprämie, Kopfpauschale), die Befreiung der Arbeitskosten von Sozialbelastungen bis hin zu Privatversicherungsmodellen oder zentralisierten staatlichen Steuermodellen und allerlei Mischformen einschließlich der Beitragsbelastung aller Einkommensarten. Politiker/-innen versprechen, vor allem je höher die Beiträge steigen, den Versicherten gerne vieles an Versorgungsbreite. Versprechen, die meist zulasten der Leistungserbringer/-innen einzulösen gesucht werden.
Besonders gefährdet, das muss den Berufspolitikern unter den Zahnärzten/-innen endlich bewusst werden, unter die Räder – immer weniger Geld für mehr Leistungen – zu geraten, ist die Zahnmedizin. So sind in Österreich schon heute die Parameter der zahnärztlichen Grundversorgung eher kläglich und höchst bescheiden. Die vielen Grenzgänger nach Ungarn, Tschechien, ja selbst Deutschland legen ein beredtes und fast so großes Zeugnis davon ab, wie größer werdende Lücken nicht oder unterversorgter Versicherter. In dieser Situation ist für Patient und Zahnarzt – vielleicht noch mit einem Verbot oder einer Beschränkung für Mehrkostenvereinbarungen für bessere Behandlungstherapien verbunden – Sachleistung die schlimmste Lösung. Beide sind Verlierer, am meisten unter Druck gerät die Qualität.
Hier gibt es nun einen wirklichen Ausweg, der übrigens in alle Finanzierungssysteme einer Gesundheits-Solidarversorgung integrierbar ist: Kostenerstattung. Sie ist der Türöffner für jeden Kassenpatienten zum medizinischen Fortschritt. Er kann moderne Therapien und die bessere Versorgung wählen, welche die Kasse weder zahlen will noch kann, bekommt aber trotzdem den Zuschuss seiner Kasse in Höhe der definierten Kassenleistung. Die Kasse erstattet, der Patient bezahlt und weiß, wie wenig oder wie viel er dazu bekommt – ein offenes und transparentes System.
Kein anderes Fachgebiet ist so geeignet, auf bestimmte Diagnosen und Befunderhebungen hin eine Grundversorgung zu definieren wie die Zahnmedizin. Dies als Grundlage für einen „Festzuschuss“ der Kasse, welche die Versorgungsalternativen der Versicherte und sein Zahnarzt auch wählen.
In vielen europäischen Ländern ist Kostenerstattung nicht nur für Privatversicherte Normalzustand. Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind überflüssig, Kassen-Zulassungsverfahren ebenso, ja selbst die Zahnärztekammer könnte im Abrechnungs-Vermittlungsgeschäft bleiben. Auf geht’s in die volle Kostenerstattung, gleiche Rechte für alle, fordern Sie die Funktionäre heraus, kreativ nach vorne zu schauen, toi, toi, toi.
Ihr Jürgen Pischel