Branchenmeldungen 22.02.2017
Leitlinie zu Kompositrestaurationen im Seitenzahnbereich veröffentlicht
Die DGZ und die DGZMK haben gemeinsam mit der DGR²Z eine aktuelle S1-Handlungsempfehlung zum Thema „Kompositrestaurationen im Seitenzahnbereich“ vorgelegt.
In den letzten zwei Jahrzehnten wurden die Werkstoffe für Kompositrestaurationen kontinuierlich weiterentwickelt – und damit auch ihr Indikationsbereich im Seitenzahnbereich erweitert. Wissenschaftler der DGZ, DGZMK und der DGR²Z haben nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) eine Leitlinie entwickelt, die Ärzten und Zahnärzten hierfür eine Entscheidungshilfe bietet. Die Handlungsempfehlungen beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren, berücksichtigen aber auch ökonomische Aspekte. Innerhalb der Methodenklassifikation der AWMF wird die neue Leitlinie bei Stufe 1 (S1) eingeordnet.
Nachdem die Verfasser der Leitlinie zunächst allgemein auf Einordnungskriterien von Kompositmaterialien, ihre Biokompatibilität und werkstoffkundliche Eigenschaften eingehen, befassen sie sich anschließend näher mit Bulkfill-Kompositen, selbst-adhäsiven Kompositen und Adhäsivsystemen. Dabei stellen sie heraus, dass direkte Restaurationen aufgrund verschiedener Faktoren wie zum Beispiel dem breiten Anwendungsspektrum oder der Zahnhart-substanzschonung gegenüber indirekten Restaurationen in vielen Fällen bevorzugt werden sollen. Die Autorengruppe führt aus, in welchen Fällen direkte Kompositrestaurationen im Seitenzahnbereich indiziert und kontraindiziert sind beziehungsweise eingeschränkt angewendet werden sollten. Darüber hinaus werden auch die Verarbeitung, Lebensdauer und Reparatur von Kompositmaterialien thematisiert. Eine abschließende Empfehlung der Expertengruppe rundet die neue S1-Leitlinie ab.
Die vollständige Leitlinie als Kurz- und Langversion sowie ein Evidenzbericht sind auf den Internetseiten der AWMF und der DGZMK zum Download verfügbar. Informationen stehen darüber hinaus auf den Homepages der DGZ (www.dgz-online.de) und der DGR²Z (www.dgr2z.de) bereit. Die neue Leitlinie ist bis zum 30. Oktober 2021 gültig. Unter folgenden Links kann die Leitlinie kostenlos abgerufen werden unter www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/083-028.html oder www.dgzmk.de/zahnaerzte/wissenschaft-forschung/leitlinien/details/document/kompositrestaurationen-im-seitenzahnbereich-s1.html
Die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ)
"Erhalte Deinen Zahn" - dieses Motto steht für die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) mit aktuell fast 3.000 Mitgliedern. Denn die Erhaltung der natürlichen Zahnsubstanz ist ihr primäres Anliegen. Von der Prävention oraler Erkrankungen über minimalinvasive restaurative Verfahren bis hin zur endodontologischen Praxis deckt die DGZ alle Facetten moderner Zahnerhaltung ab. Nicht zu vergessen sind die regenerativen Verfahren, die in der Zahnheilkunde von morgen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Als zahnärztliche Fachgesellschaft versteht sich die DGZ als Vermittler zwischen Wissenschaft und Praxis. Sie veranstaltet Kongresse und Fortbildungen und ist beteiligt an Leitlinien und wissenschaftlichen Mitteilungen. Die DGZ ist ein Verbund eigenständiger Fachgesellschaften zu allen zentralen Themen der Zahnerhaltung. Dazu gehören die Deutsche Gesellschaft für Präventivzahnmedizin (DGPZM), die Deutsche Gesellschaft für Restaurative und Regenerative Zahnerhaltung (DGR²Z) und die Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET).
Die Deutsche Gesellschaft für Restaurative und Regenerative Zahnerhaltung (DGR²Z)
Die DGR²Z befasst sich mit der Förderung und Verbesserung der Möglichkeiten restaurativer und regenerativer Therapie. Dabei nimmt sie wissenschaftliche, forschungs- und praxisbezogene Aufgaben auf dem Gebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, insbesondere auf dem Gebiet der Füllungstherapie und regenerativen Zahnmedizin, wahr. Sie ist eine Gesellschaft der DGZ und steht im Verbund mit der Deutschen Gesellschaft für Präventivzahnmedizin (DGPZM) und der Deutschen Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET).
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