Branchenmeldungen 03.08.2021

Schnelltestergebnis: Update der Muster-Arbeitgeber-Bescheinigung

Schnelltestergebnis: Update der Muster-Arbeitgeber-Bescheinigung

Foto: jarun011 – stock.adobe.com

Mit der Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V vom 14. Juli 2021 ist die Anlage T zu § 1a angepasst worden. Darauf weist die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern in ihrem aktuellen Newsletter hin. Diese dient als Muster für die Dokumentation über das Ergebnis eines SARS-Cov-2 PoC-Antigen-Tests oder eines Corona-Selbsttests bzw. als Testzertifikat und kann beispielsweise für die Dokumentation von Testungen des Personals durch den Arbeitgeber verwendet werden.

In Anlage T ist eine Spezifizierung vorgenommen worden, wie im Falle einer positiven Testung vorzugehen ist. Die geänderte Anlage finden Praxen auf der Webseite der Kammer.

Quelle: Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

 

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