Branchenmeldungen 03.08.2021
Schnelltestergebnis: Update der Muster-Arbeitgeber-Bescheinigung
Mit der Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V vom 14. Juli 2021 ist die Anlage T zu § 1a angepasst worden. Darauf weist die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern in ihrem aktuellen Newsletter hin. Diese dient als Muster für die Dokumentation über das Ergebnis eines SARS-Cov-2 PoC-Antigen-Tests oder eines Corona-Selbsttests bzw. als Testzertifikat und kann beispielsweise für die Dokumentation von Testungen des Personals durch den Arbeitgeber verwendet werden.
In Anlage T ist eine Spezifizierung vorgenommen worden, wie im Falle einer positiven Testung vorzugehen ist. Die geänderte Anlage finden Praxen auf der Webseite der Kammer.
Quelle: Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern