Branchenmeldungen 24.06.2021
Corona-Hygienepauschale wird bis 30. September 2021 verlängert
Das von Bundeszahnärztekammer, PKV und Beihilfe getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat sich noch ein Mal auf eine Verlängerung der sog. Corona-Hygienepauschale bis 30. September 2021 verständigt. Die ursprünglich bis zum 31. Juni 2021 befristete Regelung wurde somit erneut um drei Monate verlängert.
Ab 1. Januar 2021 bis 30. September 2021 können Zahnärztinnen und Zahnärzte zur Minderung dieser Kostenlast - neben den weiteren Optionen der GOZ (siehe unten FAQ) – alternativ eine Hygienepauschale berechnen. Die hierfür vorgesehene Geb.-Nr. 3010 GOZ analog kann zum Einfachsatz (= 6,19 Euro) angesetzt werden.
Beschluss Nr. 40 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen:
Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie immer noch bestehenden erhöhten Aufwände für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr.3010 GOZ analog zum Einfachsatz (= 6,19 Euro), je Sitzung zum Ansatz bringen.
Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung „3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand“ zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen.
Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 30. September 2021. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.
Mehr Informationen auf der Website der Bundeszahnärztekammer unter bzaek.de
Quelle: Bundeszahnärztekammer