Branchenmeldungen 25.03.2011

Neuer Leitfaden zum Umgang mit kurzen und angulierten Implantaten

Neuer Leitfaden zum Umgang mit kurzen und angulierten Implantaten

Foto: © Shutterstock.com

BDIZ EDI: Konsensuspapier der 6. Europäischen Konsensuskonferenz

Die 6. Europäische Konsensuskonferenz (EuCC) erstellte unter Federführung des Bundesverbandes der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI)  Anfang März in Köln ein Konsensuspapier, das als Leitfaden für den Umgang kurzen und angulierten Implantaten dienen soll. In die EuCC werden gleichermaßen Praktiker und Hochschulvertreter aus Deutschland und Europa berufen, die ihre besondere Erfahrung in die Diskussion einbringen.
 
Der Leitfaden soll dem implantologisch tätigen Zahnarzt/Arzt als Empfehlung dienen, die Indikationen oder Indikationseinschränkungen einer möglichen Verwendung von kurzen oder angulierten Implantaten einschätzen zu können.
 
Kurze Implantate werden heute zunehmend als Therapiealternative zur aufwändigen, chirurgisch-rekonstruktiven Implantattherapie bei begrenzter vertikaler Knochenhöhe diskutiert. Gegenüber der Verwendung von Standardimplantaten sind aufgrund biomechanischer Überlegungen (z. B. Verhältnis Krone zu Implantat) ungünstigere Belastungsverhältnisse auf das Implantat und das Implantatlager zu erwarten. Die Weiterentwicklung des Implantatdesigns, der Implantatoberflächen sowie die Anwendung spezieller Behandlungsmethoden sollen das Therapierisiko minimieren.
 
Die Europäische Konsensuskonferenz bewertet das Nutzen/Risiko-Verhältnis von kurzen Implantaten (Länge unter 8mm) im Hinblick auf eine Praxisreife zum heutigen Zeitpunkt als nicht eindeutig einschätzbar, weil keine randomisierten, kontrollierten Studien (RCT) oder andere systematische, klinische Studien vorliegen. Daher sollte im Rahmen der Indikationsstellung bei der Patientenauswahl eine kritische Würdigung der Therapiealternativen (Knochenaufbau + mittlere oder lange Implantate) erfolgen.
 
Die Einbeziehung von kurzen Implantaten, so heißt es in dem Konsensuspapier, sollte an bewährte chirurgische und implantatprothetische Therapiekonzepte gebunden sein. Langzeit-Nachsorge mit besonderem Augenmerk auf krestalen Knochenverlust sei unerlässlich. Die Länge der Implantate beeinflusse das Verhältnis von Kronenlänge zu Implantatlänge und müsse bei implantatprothetischen Versorgungskonzepten berücksichtigt werden. „Der implantierende ZahnArzt und der prothetische Behandler müssen angemessene Übung und klinische Erfahrung besitzen“, so die Empfehlung zu kurzen Implantaten.
 
Ähnlich sieht die Bewertung angulierter Implantate aus, die zunehmend als Therapiealternative zur aufwändigen, chirurgisch-rekonstruktiven Implantattherapie bei begrenzter vertikaler Knochenhöhe diskutiert werden. Auch hier stellt die Konsensuskonferenz fest,  dass RCTs (Randomised controlled Trials) und andere systematische, klinische Studien fehlen. Angulierte Implantate sollten nur bei günstiger Knochenqualität (besser als D3) im anterioren Oberkiefer- und Unterkieferbereich eingesetzt werden. Dabei sei eine ausreichende 3D-Planung und 3D-Führung notwendig. Da größere Neigungswinkel der Implantate zu erhöhten Kräfteverhältnissen am Interface Implantat-Knochen und am Interface Implantat-Abutment führen, sollten extreme Angulationen vermieden werden. Zu vermeiden sei zudem Einzelzahnersatz und Freiend-Brücken auf angulierten Implanaten, stattdessen sei eine primäre Verblockung anzustreben. Auch hier weist die Konsensuskonferenz ausdrücklich darauf hin, dass der Implanteur und prothetische Behandler angemessene Übung und klinische Erfahrung aufweisen müssten.
 
Als Arbeitspapier lag der Konsensuskonferenz der Erstentwurf von Priv.-Doz. Dr. H.J. Nickenig, M.Sc., und Univ.-Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller, Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie und Interdisziplinäre Poliklinik für Orale Chirurgie und Implantologie, Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Köln, vor.

Quelle: BDIZ EDI

Mehr News aus Branchenmeldungen

ePaper