Branchenmeldungen 28.07.2026

Praktizierende Frauen in Bayern erstmals in der Überzahl



Aktuelle Statistiken von BLZK und BZÄK geben Auskunft zur Zahnärzteschaft. Die Trends der letzten Jahre bei den Mitgliederstatistiken von Bayerischer Landeszahnärztekammer und Bundeszahnärztekammer setzen sich auch in den aktuellen Zahlen fort.

Praktizierende Frauen in Bayern erstmals in der Überzahl

Foto: New Africa – stock.adobe.com

Die Zahl der Niedergelassenen sinkt, während die der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte steigt. Dies gilt gleichermaßen für den Bund und für Bayern. In der bayerischen Zahnärzteschaft zeigt sich dennoch ein Novum: Erstmals stehen am Behandlungsstuhl mehr praktizierende Zahnärztinnen als Zahnärzte.

Was mit dem Studium beginnt, setzt sich in der Berufsausübung fort: Die Zahn- medizin wird seit Jahren weiblicher. Der Anteil der Studienanfängerinnen im Fach lag 2024 bundesweit bei 73,5 Prozent, wie das Statistische Jahrbuch der Bundeszahnärztekammer „schwarz auf weiß 24/25“ aufweist. Zur Jahrtausendwende waren beim Start an der Universität lediglich 60,7 Prozent Frauen. Eine ähnliche Steigerung zeigt sich bei den Abschlüssen: Der Frauenanteil beim Staatsexamen stieg von 48,7 Prozent im Jahr 2000 auf 67,2 Prozent in 2024. Bei den Promotionen war der Schritt sogar größer, nämlich von 41,7 auf 67,0 Prozent. Somit sind mehr als zwei Drittel aller Studierenden, die 2024 das Studium der Zahnmedizin abschließen konnten, weiblich.

Mehr Frauen im Studium als im Beruf

Die Feminisierung wird durch die Zahlen aus dem Berufsleben bestätigt. Derzeit sind in Deutschland 73 511 Personen zahnärztlich aktiv (Gesamtzahl der Zahnärztinnen und Zahnärzte: 103 998). 49,7 Prozent der Berufsausübenden bundesweit, also etwas weniger als die Hälfte, waren Frauen. Dies entspricht einem Plus von 13,4 Prozent gegenüber dem Jahr 2000.

In Bayern gab es Ende 2025 insgesamt 12 512 zahnärztlich Tätige (Gesamtzahl der Zahnärztinnen und Zahnärzte: 18 276). Doch im Freistaat hatten die Frauen in der Praxis erstmals die Nase vorn. Die Zahl der Zahnärztinnen überstieg mit 6 308 die der männlichen Kollegen mit 6 204 (50,4 gegenüber 49,6 Prozent). Noch zehn Jahre zuvor lag ihr Anteil nur bei 41,2 Prozent und zur Jahrtausendwende gar bei 29,4 Prozent.

Weniger Niederlassungen – mehr Angestellte

Bei den Niedergelassenen und angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten setzen sich die Entwicklungen der letzten Jahre fort. Für Gesamtdeutschland meldet die BZÄK 43 663 Niedergelassene (60,0 zu 40,0 Prozent Männer/Frauen). Innerhalb der zahnärztlich Tätigen entspricht dies einem Anteil von 59,4 Prozent und stellt nach wie vor die häufigste Form der Berufsausübung dar. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Niederlassungsquote kontinuierlich sinkt. Im Jahr 2000 lag sie bei 85,0 Prozent!

Entsprechend stieg die Zahl der in Praxen Angestellten auf 36,1 Prozent (35,2 zu 64,8 Prozent Männer/Frauen) – allein gegenüber 2023 war dies ein Anstieg um 6,2 Prozent. Für BZÄK und KZBV spiegelt sich der Trend zum Angestelltenverhältnis auch in einer sich verändernden Praxislandschaft wider. „So stieg die Anzahl der MVZ zwischen 2015 und 2023 nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung von 46 auf 1 483, während die Zahl der Einzelpraxen im selben Zeitraum von 35 305 auf 30 531 sank“, konstatiert die BZÄK in ihrem Statistik-Band.

Die Zahlen in Bayern vermitteln ein ähnliches Bild, wie die hier abgebildeten Grafiken zeigen. Im Jahr 2025 praktizierten 7 216 als Niedergelassene (62,3 zu 37,8 Prozent Männer/Frauen). Mit 57,7 Prozent liegt dieser Anteil etwas unter dem bundesweiten Schnitt. Zehn Jahre vorher waren es 73,0 Prozent. In Praxen angestellt arbeiteten insgesamt 4 839, also 38,7 Prozent (30,8 zu 69,2 Prozent Männer/Frauen) – Tendenz steigend.

Niederlassung ja – aber zu einem späteren Zeitpunkt

Für viele junge Zahnärztinnen und Zahnärzte stellt die Niederlassung dennoch den Goldstandard dar. Allerdings verschiebt sich der Zeitpunkt für diesen Schritt weiter nach hinten. Laut den aktuellen Zahlen des „InvestMonitor Zahnarztpraxis“ des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) betrug 2024 das Durchschnittsalter der zahnärztlichen Existenzgründer bei der Erstniederlassung 36,6 Jahre. Im Jahr davor lag es bei 36,1 und 1995 sogar bei 33,6 Jahren. Die Niederlassungsneigung von Frauen ist dabei zum einen geringer, zum anderen lassen sie sich generell später nieder als ihre männlichen Kollegen (35,7 zu 37,4 Jahre Männer/Frauen).

Was die Praxisform angeht, hat das IDZ die Übernahme einer Einzelpraxis als die häufigste Art der zahnärztlichen Existenzgründung identifiziert – 67 Prozent entscheiden sich für diesen Weg in die Selbstständigkeit. Bei rund 27 Prozent der zahn- ärztlichen Existenzgründungen wird die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ge- wählt. Reine Neugründungen von zahnärztlichen Praxen sind dagegen mit einem Anteil von 7 Prozent inzwischen eher die Ausnahme.

Hier zeigt sich ebenfalls ein differenziertes Bild hinsichtlich des Geschlechts: 77 Prozent der Frauen entscheiden sich für eine Einzelpraxis und 22 Prozent für eine BAG. Bei Männern liegt dieses Verhältnis bei 69 zu 30 Prozent. Bezüglich des Investitionsvolumens hat das IDZ für den Untersuchungszeitraum eine dynamische Entwicklung festgestellt, die jedoch „nicht allein durch Preiseffekte angetrieben wird, sondern zum Teil auch mit zunehmenden Praxisgrößen und hochtechnisierter Praxisausstattung zusammenhängt.“

Bei der Zahnarztdichte steht Bayern auf Platz drei

Die Struktur der zahnärztlichen Versorgung verschiebt sich, doch bisher steht Bayern bei der Zahnärztedichte weiterhin auf einem sehr guten vorderen Platz. Während bundesweit ein Zahnarzt 1 137 Einwohner behandelt, liegt die Zahl im Flächenstaat Bayern bei 1 068 Einwohnern und nimmt hinter den beiden Stadtstaaten Berlin (848 Einwohner) und Hamburg (874 Einwohner) den dritten Platz ein. Schlusslicht ist das ländlich geprägte Saarland (1 452 Einwohner). Die zunehmende Konzentration der Zahnärzteschaft in großen Praxen oder Zentren stellt für die flächendeckende Versorgung allerdings eine Gefährdung dar.

Verschiedene Faktoren beeinflussen die Altersstruktur

Fakt ist, dass ein großer Teil der Zahnärztinnen und Zahnärzte in den nächsten Jahren altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden wird. Durchschnittlich 53,6 Jahre alt war die niedergelassene Zahnärzteschaft 2024 in Deutschland. Immer häufiger arbeiten Zahnärztinnen und Zahnärzte selbst im Rentenalter in eigener Praxis: 8,4 Prozent aller Niedergelassenen waren älter als 66 Jahre und haben über das Renteneintrittsalter hinaus behandelt.

Zu einer Verjüngung der Zahnärzteschaft trägt indes die Zuwanderung von Zahnärztinnen und Zahnärzte aus dem Ausland bei, wie auch in anderen Fachrichtungen der Medizin. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) ist der Anteil ausländischer Human- und Zahnmediziner in unserem Land in den letzten Jahren stark gestiegen. So hatten 2024 gut 13 Prozent der (Zahn-)Ärztinnen und -Ärzte keine deutsche Staatsangehörigkeit. Das entspricht rund 64 000 Personen. Zehn Jahre zuvor lag die Quote erst bei 7 Prozent (30 000 Personen). Nach Angaben der BZÄK machen bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten diejenigen aus Syrien den größten Part aus (im Jahr 2023: 823).

Auffällig bei dieser Gruppe ist die Altersstruktur: Knapp die Hälfte (49 Prozent) der ausländischen Ärztinnen und Ärzte ist jünger als 35 Jahre. In der deutschen Zahnärzteschaft liegt dieser Anteil bei lediglich 18 Prozent. Damit kann die Zuwanderung wesentlich zur Verjüngung der Ärzteschaft beitragen.

Infos im Netz

Zahlen und Fakten zu den bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzten finden Sie auch auf der Website der Bayerischen Landeszahnärztekammer.

Bayerisches Zahnärzteblatt 06/26

Bayerisches Zahnärzteblatt


Dieser Beitrag ist im BZB Bayerisches Zahnärzteblatt erschienen.

Das BZB – Bayerisches Zahnärzteblatt ist das amtliche Mitteilungsblatt der Bayerischen Landeszahnärztekammer für alle Zahnärzte in Bayern. Es wird von der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) in einer Herausgebergemeinschaft publiziert. 

Das Magazin berichtet über gesundheits- und standespolitische Themen, über Praxisführung mit Abrechnungs-, Rechts- und Steuerfragen sowie Wissenschaft und zahnärztliche Fortbildung. 

 

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