Branchenmeldungen 23.05.2013
Preise für Zahnreinigung schwanken stark
Vor einer professionellen Zahnreinigung lohnt sich ein Preisvergleich bei verschiedenen Zahnärzten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Sie hat in einem Marktcheck ermittelt, dass das Säubern von 28 Zähnen je nach Abrechnungssatz weniger als 50 oder mehr als 150 Euro kosten kann. Patienten sollten sich außerdem erkundigen, welche Leistungen genau das Angebot umfasst, und auf einem schriftlichen Kostenvoranschlag bestehen.
Sinnvoll ist der Verbraucherzentrale zufolge auch, dass Versicherte bei ihrer Krankenkasse oder ihrem privaten Zahnzusatzversicherer nach einer Kostenübernahme fragen. Denn manche Kassen und Versicherungen kommen voll, andere teilweise für die Zahnreinigung auf. Laut dem Marktcheck beteiligen sich 38 der befragten 57 gesetzlichen Kassen zumindest anteilig unter bestimmten Bedingungen daran. Bei den 27 untersuchten privaten Zusatzversicherern ermittelten die Verbraucherschützer 126 verschieden ausgestaltete Tarife.
Grundsätzlich ist die professionelle Zahnreinigung eine Selbstzahlerleistung (IGeL), die der Patient aus eigener Tasche finanzieren muss. Die Kosten hängen den Verbraucherschützern zufolge davon ab, wie umfangreich und aufwendig der Patient behandelt wird und welchen Abrechnungssatz der Zahnarzt anwendet. Setzt er nur den 1,0-fachen Satz an, kostet die Reinigung für zum Beispiel 28 Zähne nur 43,96 Euro. Beim 2,3-fachen Satz sind es 101,36 Euro. Wendet der Zahnarzt einen noch höheren Satz an, muss er das verständlich und nachvollziehbar schriftlich begründen.
Eine Zahnreinigung sollte immer eine zahnmedizinische Untersuchung und Erläuterung der Behandlung umfassen. Alle harten und weichen Ablagerungen müssen entfernt sowie alle Zahnoberflächen und -zwischenräume gereinigt werden. Auch eine Politur und eine Fluoridierung gehören dazu. Abschließend sollte der Patient Tipps zur richtigen Mundhygiene bekommen.
Quelle: dpa
Kommentar der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Rheinland-Pfalz
PZR ist ein wichtiger Baustein zahnärztlicher Vorsorge
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat in einem Markttest die Kostenübernahme der Professionellen Zahnreinigung (PZR) durch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen unter die Lupe genommen. Dazu erklärt die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Rheinland-Pfalz:
„Die Verbraucherzentrale verweist zu Recht darauf, dass die Kosten der PZR von Patient zu Patient variieren können. Sie richten sich nach der Anzahl der zu behandelnden Zähne, dem Aufwand und dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung. Das ist in der privaten Gebührenordnung verankert“, sagt San.-Rat Dr. Helmut Stein, Vorstandsvorsitzender der KZV Rheinland-Pfalz. „Allerdings ist es nicht richtig, den Nutzen der PZR in Frage zu stellen“, kritisiert er die immer wieder medial verbreitete Einschätzung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS).
Die Wirksamkeit und Notwendigkeit der PZR sind erwiesen. „Insbesondere für Patienten mit hohem Kariesrisiko oder entzündlichen Erkrankungen des Zahnhalteapparates ist die PZR ein wichtiger Vorsorge- und Therapiebaustein“, so Stein weiter. Regelmäßig durchgeführt helfe sie zum einen, Karies und Zahnfleischentzündungen vorzubeugen. Zum anderen zähle sie bei Patienten, die an einer Parodontitis leiden, als wesentliche Maßnahme, um die Erkrankung dauerhaft in den Griff zu bekommen. „Die Aufnahme der PZR in die neue private Gebührenordnung trägt dem Rechnung, da nur wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden Eingang in Gebührenordnungen finden können. Zudem bezuschussen deswegen viele gesetzliche Kassen die PZR auf freiwilliger Basis. Das zeigt auch der Markttest der Verbraucherzentrale.“