Branchenmeldungen 08.12.2011

Professionelle Zahnreinigung im Preisvergleich

Professionelle Zahnreinigung im Preisvergleich

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Vorwurf der „Abzocke“, wenn mehr als 75 Euro gefordert werden

Verlangt der Zahnarzt für eine „Professionelle Zahnreinigung“ (PZR) in Österreich oder Deutschland mehr als 75 Euro, dann wird er von der Finanz-Plattform „Geld.de“ unter die „Abzocker“ eingestuft. In der Schweiz, so ,Geld.de‘, dürfe die PZR 150 Euro  kosten. Nach den Ergebnissen einer Studie von ,Geld.de‘, in die in Österreich und Deutschland wie auch in der Schweiz über 1.400 Zahnärzte einbezogen wurden, liegen die Zahnarzt-Forderungen für die PZR in den Praxen zwischen 30 bis 274 Euro. Vorgegeben war eine „29-jährige Musterpatientin“, die mit gesunden gepflegten Zähnen und wenig Zahnstein (Nichtraucherin) zur PZR kommt, wenn vorausgesetzt werden könne, dass sie regelmäßig Zahnreinigungen durchführen ließe, also zweimal im Jahr.

Da ja in der Regel, so ,Geld.de‘, die professionelle Zahnreinigung von „zusätzlich geschulten Zahnarzthelferinnen“ durchgeführt werde, dürfe, außer in der Schweiz, wo Dentalhygienikerinnen meist die Leistung erbringen, die Kostennote 75 Euro nicht überschreiten. Nach anderen Studien liegen die Durchschnittsforderungen für die PZR in Deutschland bei 80 bis 95 Euro im Schnitt. Der Präsident der Privatzahnärzte in Deutschland (PZVD), Dr. W. Beckmann, sieht in der Studie „schwere handwerkliche Mängel“, die die Kostenkalkulation von ,Geld.de‘ über den Haufen werfe. „Eine PZR kann vom Zahnarzt an qualifizierte Mitarbeiter delegiert werden. Die Leistung setzt also voraus, dass der Zahnarzt die Indikation feststellt. Damit kann der Maßnahmenkatalog der PZR sehr unterschiedlich umfangreich sein.

Abschließend evaluiert er das Ergebnis und empfiehlt in Absprache mit seiner Mitarbeiterin den Zeitpunkt des Folgetermins“, so Beckmann. Kalkulatorisch, so Beckmann, tauche die Arbeitszeit „Zahnarzt“ in der Veröffentlichung aber gar nicht auf. Zum Thema Personal, in der Studie als „Zahnarzthelferin“ beziehungsweise „Medizinische Assistentin“ bezeichnet, stellt er fest, dass es sich bei den qualifizierten Mitarbeiterinnen um weitergebildete Fachkräfte handle, die auch ein besseres Einkommen erhalten.

Weitere Bewertungsmankos sieht Beckmann in der Beurteilung der Anschaffungskosten für das Instrumentarium und den Hygienebereich. Vor allem aber, so Beckmann, was darf nach „Geld.de“ der Zahnarzt fordern, wenn er selbst die PZR durchführe? Werde, so der PZVD-Präsident mit solchen Durchschnitts-Preisbewertungen „jede überdurchschnittliche Leistung als Abzocke diffamiert?“ Abschließend evaluiert er das Ergebnis und empfiehlt in Absprache mit seiner Mitarbeiterin den Zeitpunkt des Folgetermins“, so Beckmann. Kalkulatorisch, so Beckmann, tauche die Arbeitszeit „Zahnarzt“ in der Veröffentlichung aber gar nicht auf.

Zum Thema Personal, in der Studie als „Zahnarzthelferin“ beziehungsweise „Medizinische Assistentin“ bezeichnet, stellt er fest, dass es sich bei den qualifizierten Mitarbeiterinnen um weitergebildete Fachkräfte handle, die auch ein besseres Einkommen erhalten. Weitere Bewertungsmankos sieht Beckmann in der Beurteilung der Anschaffungskosten für das Instrumentarium und den Hygienebereich. Vor allem aber, so Beckmann, was darf nach ,Geld.de‘ der Zahn-  arzt fordern, wenn er selbst die PZR durchführe? Werde, so der PZVD-Präsident, mit solchen Durchschnitts-Preisbewertungen „jede überdurchschnittliche Leistung als Abzocke diffamiert?“

Autor: Dr. Wilfried Beckmann, Präsident der Privatzahnärztlichen Vereinigung e.V.

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