Branchenmeldungen 28.02.2011
Sachgerechte Vergütung zahnärztlicher Leistungen
Bayerische Zahnärzte setzen auf Reformbereitschaft der Politik
Der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Prof. Dr. Christoph Benz begrüßt die Überlegungen zur Abschaffung der Budgetierung, wie sie aktuell von der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag angestellt werden.
Die Vergütung der zahnärztlichen Versorgung sei einer der letzten Bereiche, der noch an die Grundlohnsummenentwicklung gekoppelt ist. Damit liege das Morbiditätsrisiko bei den Zahnärzten und nicht bei den Krankenkassen, heißt es in einem Diskussionspapier der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Zugleich unterstützt Benz die Forderung, einen neuen, geeigneten Parameter für eine sachgerechte, morbiditätsorientierte Vergütung vertragszahnärztlicher Leistungen zu schaffen. Gelingen könne dies nur, wenn alle Beteiligten – Krankenkassen und Zahnärzteschaft – zu Lösungen im Sinne der Selbstverwaltung kommen. „Dabei müssen auch regionale Aspekte der Versorgung berücksichtigt werden“, so der Kammerpräsident. „Was wir brauchen, ist eine Revitalisierung der Selbstverwaltung in allen Teilen der Sozialversicherung.“
Puffertage können kein Dauerzustand sein
Die BLZK stelle mit Bedauern fest, dass es in dieser Hinsicht noch keinen erkennbaren Lösungsansatz gebe, so Benz weiter: „Auch das System der Puffertage kann ja kein Dauerzustand sein, weil dies Patienten und Zahnärzte gleichermaßen in Mitleidenschaft zieht. Die einen werden nicht behandelt, die anderen erhalten keine Vergütung. Damit können wir uns doch nicht abfinden.“
Wenn Krankenkassen je nach Kassenart unterschiedliche Pauschalen je Versicherten für die zahnärztliche Versorgung an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zahlen, müssen die Verantwortlichen daraus rechtzeitig die richtigen Konsequenzen ziehen. Die in diesem Zusammenhang erhobene politische Forderung nach „kostenneutralem Ausgleich zwischen hohen und niedrigeren Pauschalen“ berge das Risiko einer Nivellierung auf niedrigem Niveau. Benz unterstreicht die Feststellung, dass es in einem wettbewerblich ausgestalteten System nicht zulasten der Vergütung der Zahnärzte gehen könne, wenn ein Versicherter die Kassenart wechselt.
Quelle: BLZK