Branchenmeldungen 14.11.2018

Steuerendspurt 2018! Steuerlast senken mit XXL-Leasing

Steuerendspurt 2018! Steuerlast senken mit XXL-Leasing

Foto: Henry Schein

Das Gespräch mit dem Steuerberater ist der erste Schritt, um die voraussichtliche Steuerlast zu ermitteln. Wenn für 2018 noch die Steuerlast gedrückt werden soll, lässt sich dies über eine Investition ins Anlagevermögen oder über den Kauf von Verbrauchsmaterialien realisieren.

Materialkauf

Der Kauf von Verbrauchsmaterialien ist eine Betriebsausgabe, die sofort steuerlich geltend gemacht werden kann. Da die meisten Zahnärzte Einnahme-Überschuss-Rechner sind, ist der Zeitpunkt des Zahlungsausgangs entscheidend. Eine rechtzeitige Bestellung ist hier ausschlaggebend. Rechtzeitig bedeutet, dass der Betrag noch in diesem Jahr vom Konto abfließt um ihn steuerlich geltend machen zu können.

Investition ins Anlagevermögen mit XXL-Leasing

Mit einer Investition ins Anlagevermögen kann als Einnahme-Überschuss-Rechner der vermutlich größte Effekt erzielt werden. Sogar im Dezember können noch bis zu 30 % der Investitionssumme in diesem Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

Bis zu 30 % Investitionssumme im Dezember geltend machen

Angenommen die Anschaffung einer Behandlungseinheit im Wert von 40.000 € inkl. MwSt. soll noch Ende diesen Jahres getätigt werden. Voraussetzung ist, dass die Einheit noch im Dezember in der Praxis montiert wird. Nun kommt es darauf an, die richtige Investitionsform zu finden. Welche die individuell beste Investitionsform ist,  sollte unbedingt mit dem Steuerberater besprochen werden, da er die individuelle wirtschaftliche Situation und die voraussichtliche Steuerlast kennt. Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch die steuerlichen Effekte der einzelnen Investitionsformen sein können.

Investitionssumme: 40.000 €

KaufDarlehenXXL-Leasing 
333 €333 €-Anteilige Abschreibung 2018
-ca. 33 €-Zinsen* in 2018
--12.000 €Leasingsonderzahlung 2018
--419 €Leasingrate ab Dezember 2018
333 €ca. 366 €12.419 €In 2018 steuerlich anrechenbar            

*angenommener Zinssatz von 1 %, keine Kreditnebenkosten

Investitionsformen im Vergleich

1. Kauf

Beim Kauf der Behandlungseinheit wird der Zahnarzt wirtschaftlicher Eigentümer und schreibt die Einheit über 10 Jahre ab. Pro vollem Geschäftsjahr können 4.000 € steuerlich geltend gemacht werden. Für das bereits laufende Jahr 2018 können für den restlichen Monat (Dezember) jeweils 1/12 der Jahresabschreibung steuerlich geltend gemacht werden, also lediglich 333€.

2. Darlehensfinanzierung

Bei einer Darlehensfinanzierung stellt sich die Abschreibung wie beim Kauf dar, allerdings können die Zinsen und Kreditnebenkosten (bspw. Bearbeitungsgebühren) ebenfalls als Betriebsausgabe in diesem Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Für den letzten Monat des Jahres sind dies anteilig ca. 33€.

3. XXL-Leasing

Bei dieser Investitionsform ist der Zahnarzt nicht Eigentümer der Behandlungseinheit, sondern bekommt sie vom Leasinggeber zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug werden die Leasingraten als Nutzungsentgelt entrichtet und können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Wie hoch die Leasingraten sind, kann bspw. über die Laufzeit des Leasingvertrages selbst bestimmt werden.

Darüber hinaus akzeptieren die Finanzämter normalerweise eine Leasingsonderzahlung in Höhe von bis zu 30% der Investitionssumme, die mit der ersten Rate entrichtet wird. Ab Dezember 2018 ist die Rate sehr gering, da ja bereits 30 % abgezahlt wurden. Am Ende der Laufzeit entscheidet der Zahnarzt, ob er das Gerät der Leasinggesellschaft zurück gibt oder es abkauft und weiter nutzen möchte.

Mehr Informationen?

Henry Schein Financial Services steht Zahnärzten und deren Steuerberatern gerne für Rückfragen und weiterführende Informationen zur Verfügung. Schicken Sie einfach eine E-Mail mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer an financial.services@henryschein.de, wir rufen Sie gerne zurück.

Finanzexperte Michael Hage

Übrigens: Die Entscheidung die Investition über Henry Schein Financial Services abzuwickeln bietet folgende Vorteile:

  • Keine lästige und zeitraubende Gespräche mit Banken
  • Kreditentscheidung in wenigen Minuten
  • Schonung der Kreditlinie bei Ihrer Hausbank
  • Alles aus einer Hand - Das richtige Gerät und die passende Finanzierung!

Weitere Themen rund um die Finanzierung für Zahnärzte gibt es hier.

Interessierte Zahnärzte, die sich bereits mit dem Thema Praxisabgabe beschäftigen finden, sollten dringend folgende sieben Schritte beachten.

Quelle: Henry Schein

Dieser Beitrag stammt von dem Anbieter und spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wider.
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