Branchenmeldungen 04.07.2013
Studienplatzklage: Erste Frist für das Wintersemester 13/14 naht
Informationen von René Pichon, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Sie denken über eine Studienplatzklage nach? Achtung: Die erste Frist für die Antragsstellung an Universitäten ist der 15. Juli 2013, also wesentlich früher, als die möglichen Ablehnungsbescheide eintreffen. Zwar sind Kapazitätsverfahren auch nach diesem Termin möglich, doch dann nicht mehr an allen bundesdeutschen Hochschulen. Hier ist das Bundesland entscheidend. "Die Frist muss unbedingt gewahrt werden. Ohne diese Antragsstellungen wären spätere Klageverfahren gegen die entsprechenden Universitäten nicht mehr möglich!", erläutert Rechtsanwalt René Pichon, seit über 30 Jahren Experte für Studienplatzklagen.
Studienplatzklagen sind stark gefragt, nicht nur in den Bereichen Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin. Viele AbsolventInnen, die in diesem Sommer die gymnasiale Oberstufe verlassen, sind von den doppelten Abiturjahrgängen betroffen. Die Entscheidung über den beruflichen Werdegang haben sie in den meisten Fällen schon getroffen - die Mehrheit der Abiturientinnen und Abiturienten hat das Studium als Ziel. Aber häufig wird mit der Abiturdurchschnittsnote der notwendige NC, um eine Zulassung im gewünschten Studiengang zu erhalten, nicht erreicht.
"Wer eine Alternative zum Auslandsstudium oder einer Wartezeit sucht, entscheidet sich für eine Studienplatzklage als häufig erfolgsversprechende Option", so Rechtsanwalt Pichon aus Recklinghausen. Denn zum Wintersemester 2013/14 werden, wie auch in den vergangenen Semestern geschehen, an zahlreichen Hochschulen weitere Studienplätze vergeben. Diese gehen an diejenigen, die einen Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität an die Universität bzw. Fachhochschule sowie das zuständige Verwaltungsgericht gestellt und damit den Weg der Studienplatzklage für sich gewählt haben.
Werden allerdings Frist- und Formvorschriften nicht eingehalten, so droht die Ablehnung der Anträge und das Verfahren der Studienplatzklage scheitert bereits in diesem frühen Stadium durch Form- oder Fristversäumnisse. Aus diesem Grund ist eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme zu einem auf Studienplatzklagen spezialisierten Fachanwalt notwendig.
Originaltext: Studienplatzklage Pichon & Pichon Rechtsanwälte
Quelle: ots