Branchenmeldungen 25.01.2013

Studienplatzklage Medizin: Großer Erfolg in Erlangen-Nürnberg

Studienplatzklage Medizin: Großer Erfolg in Erlangen-Nürnberg

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Das Verwaltungsgericht Ansbach hat in einer am 17.01.2013 bekannt gewordenen Entscheidung die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) verpflichtet, weitere Studienplätze im Fach Humanmedizin (1. Fachsemester) an Studienplatzkläger des Wintersemesters 2012/2013 zu vergeben.

Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der sich auf das Einklagen von Studienplätzen spezialisiert hat, freut sich über diesen Erfolg: "Das Gericht ist im Wesentlichen unserer Argumentation im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren gefolgt und hat bestätigt, dass die Universität Erlangen-Nürnberg eine zu geringe Anzahl von Studienplätzen Medizin an die Hochschulstart gemeldet hat. Vor allem hat das Gericht deutlich gemacht, dass Verbesserungen zugunsten der bestehenden Studienplätze nicht zu Lasten der über 15.000 Abiturienntinnen und Abiturienten gehen dürfen, die jahrelang auf einen Studienplatz warten müssen. Das ist ein wichtiges Signal, das auch deutschlandweit von Bedeutung sein wird."

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat nämlich in seinem Beschluss (Az. AN 2 E 12.10276) deutlich gemacht, dass eine "Steigerung des Leistungsspektrums und der Attraktivität des Studienganges" nicht dazu führen darf, dass Lehrkapazitäten umgeschichtet und Studienplätze für Bewerber im ersten Fachsemester eingespart werden. Dabei hat das Verwaltungsgericht auch klargestellt, dass die in letzter Zeit häufig gewordenen "Zielvereinbarungen" zwischen Universität und Wissenschaftsministerium keine Grundlage dafür sind, Verbesserungen in der Lehre zu Lasten der wartendenen Studienbewerber durchzuführen. Auch neue "Mode-Studiengänge" wie Molekulare Medizin, mit denen sich einige Universitäten zu profilieren versuchen, dürfen nicht zu Lasten des Studienganges Humanmedizin auf- und ausgebaut werden, wodurch sich die Wartezeiten für die Studienbewerber Medizin weiter erhöhen würden. Dabei hat das Verwaltungsgericht auch die neue Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigt, dass die sogenannte Titellehre (also Privatdozenten und Honorarprofessoren) in das Lehrangebot der Universität mit reinzuberechnen sind und daher zu zusätzlichen Studiengängen führen. Da insbesondere die Vergabe von Honorarprofessuren im medizinischen Bereich immer beliebter wird und auch nicht nur auf die Universitätskliniken, sondern auch auf regionale Krankenhäuser als Akademische Lehrkrankenhäuser ausgeweitet wird, ist die Fortsetzung dieser Rechtsprechung das zweite wichtige Signal, das von der aktuellen Entscheidung in Erlangen-Nürnberg ausgeht.

Studienplatzklage-Anwalt Naumann zu Grünberg freut sich mit den erfolgreichen Studienplatzklägern: "Dieser weitere Erfolg, den wir jetzt in Erlangen-Nürnberg erstritten haben, zeigt, dass die Studienplatzklage Medizin bei frühzeitiger Planung und guter Strategie zum gewünschten Studienplatz führen kann. Denn die Universitäten versuchen seit über 40 Jahren jedes Semester aufs Neue, Studienplatzkapazitäten zu verlagern und ihre grundrechtlichen Verpflichtungen einzuschränken. Wer nicht 6 bis 7 Jahre auf einen Studienplatz in den Hochschulstart-Fächern Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin warten möchte, der sollte jetzt über eine Studienplatzklage nachdenken."

Neben der Studienplatzklagestrategie, die neben Erfahrung auch einen hohen Spezialisierungsgrad des Rechtsanwaltes erfordert, ist weiterhin der frühe Beginn entscheidend. Denn geklagt wird nicht gegen die Ablehnungsbescheide von der Hochschulstart oder im Auswahlverfahren der Hochschulen. Vielmehr werden die Verfahren direkt gegen die Universitäten geführt und unterliegen besonderen Form- und Fristvorschriften. Die nächste Frist für die Studienplatzklage im Sommersemester 2013 läuft bereits am 01. März 2013 ab.

Quelle: Dennis Hillemann, RA, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, www.uni-recht.de

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